Hallo an alle!
Mein Chef hat letztens eine Mandantin beraten und gesagt, ich soll doch bitte nachträglich einen Beratungshilfeschein beantragen. Geht sowas überhaupt? Kann der Anwalt dies für den Mandanten machen? Gibt es überhaupt auch nachträgliche Beratungshilfe? Weil die Beratung ja schon erfolgt ist.
Vielen Dank!
Beratungshilfe, Beratungshilfeschein
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Geht schon.
Eure Mandantin muss halt ein Formular ausfüllen und unterschreiben (sowas wie Erklärung über persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; nur für Beratungshilfe) und dann rechnest du ab mit Formular, kreuzt an: Antrag auf nachträglichen Berechtigungsschein ist beigefügt und dann klappt das eigentlich ganz gut.
Wenn ihr so ein Formular nicht hab, dann schickst halt Mandantin aufs Amgsgericht.
Eure Mandantin muss halt ein Formular ausfüllen und unterschreiben (sowas wie Erklärung über persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; nur für Beratungshilfe) und dann rechnest du ab mit Formular, kreuzt an: Antrag auf nachträglichen Berechtigungsschein ist beigefügt und dann klappt das eigentlich ganz gut.
Wenn ihr so ein Formular nicht hab, dann schickst halt Mandantin aufs Amgsgericht.
- nici01
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Du kannst nachträglich Beratungshilfe beantragen. Dazu muss Du bzw. die Mandantin ein entsprechendes Formular ausfüllen.
Hier siehst Du das Formular: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/b ... AG_I_1.pdf
Damit rechnest Du dann ab. Du gibt dann nur an das Du einen nachträgliches Beratungshilfeformular beifügst.
Hier siehst Du das Formular: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/b ... AG_I_1.pdf
Damit rechnest Du dann ab. Du gibt dann nur an das Du einen nachträgliches Beratungshilfeformular beifügst.
Gruß Nici