Abrechnung wenn Ubev. beauftragt wurde

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Rechtsanwaltsfachang.
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#1

13.01.2009, 22:32

Hallo, wißt Ihr ob die folgende Abrechnung richtig ist?

vorger. Tätigkeit
1,3 Geschäftsgebühr
+0,3 Erhöhungsgeb. f. 1 weiteren Auftraggeber

sodann wurde Unterbev. beauftragt

unsere Gebühren:
I. Instanz
0,65 Verfahrensgebühr (gekürzt wg. vorger. Tätigkeit)
+0,3 Erhöhungsgebühr

II. Instanz
1,6 Verfahrensgebühr
+0,3 Erhöhungsgebühr
1,3 Einigungsgebür
????????????????????????????
_steffi_

#2

14.01.2009, 08:01

Wenn wir wüßten welcher Sachverhalt zugrunde liegt, könnten wir dir das auch sagen....
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Lena
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#3

14.01.2009, 08:11

Hab zwar von RA-Gebühren keine Ahnung, aber kann mir denken, dass zu ner Beantwortung der Frage bißchen mehr erzählt werden müsste!

Und vielleicht kannst du dich auch grad mal bißchen vorstellen? Weil hast ja auch nicht allzuviele Angaben in deinem Profil...
Liebe Grüße
Lena

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Rechtsanwaltsfachang.
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#4

14.01.2009, 08:46

d. Sachverhalt ist wie fogt:
Mietsache, Restmiete ist offfen.
Mahnschreieben ab, MB ab, sodann Widerspruch.
Klage beim Amtsgericht einegereicht, GT wurde bestimmt.
Unterbevollmächtigter RA wurde beauftragt.
Verhandlung stattgefunden, Urteil ist ergangen.
Berufung eingelegt.
Verhandlugn stattgefunden.
nach der Verhandlung wurde schriftlich dem LG unsererseits mitgeteilt, dass Vergleich geschlossen wird.
CoMa
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#5

14.01.2009, 09:30

Hallo,

also wenn ich die Aktenlage richtig bewerte, ist meines Erachtens folgende Abr. mit der Partei vorzunehmen:

1. Instanz
1,3 Gesch.Geb. Nr. 2300 (ggf. Erhöhungsgeb.)
1,0 MB Nr. 3305 (ggf. Erhöhungsgeb.)
1,3 VerfGeb. Nr. 3100 (ggf. Erhöhungsgeb.)
(Terminsgebühr bekommt nur der Terminanwalt, der seine Rechnung stellt mit 0,65 Verf.Geb. und 1,2 TG)

2. Instanz
1,6 VerfG Nr. 3200 (Erhöhung noch berücksichtigen)
1,2 Termins Nr. 3202
1,3 Einigungs Nr. 1004

Beim MB verdient Dein Chef ja auch en bissi :D
gkutes

#6

14.01.2009, 09:41

aber auch noch ein bisschen anrechnen, gelle?!
hummel21
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#7

14.01.2009, 09:41

Das ist doch so nicht ganz richtig CoMa,
Für die I. Instanz:
Es muss angerechnet werden, Bitte das nicht vergessen!!!!!

II. Instanz:
Wart ihr da beim Termin?
hummel21
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#8

14.01.2009, 09:42

gkutes

Du warst schneller :-)
CoMa
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#9

14.01.2009, 09:57

Aber klaro doch, anrechnen jeweils !!!!
Habe die Anrechnung vorausgesetzt (programmseitig) *g*

Also erwähnt hat sie nicht, dass auch im Berufungsverfahren Terminsvertretung erfolgte *hmmm*

Gruß und Freude beim Arbeiten :o))
Rechtsanwaltsfachang.
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#10

14.01.2009, 19:27

Der Unterbevollmächtigte hat uns auch im Berufungsverfahren verteten.

Frage zur Abrechnung des Mahnbescheides:
fällt denn diese nicht weg, weil Verhandlung statt fand, also

Vorg. Verfahren:
1,3 Geschäftsgebühr 2003

Gerichtl. Verfahren I. In stanz:
0,65 Gebühr 3100?

II Instanz
1,6 Verfg. 3200
1,3 Einigungsgeb.
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