Hoi Leutz!
Bin gerade mal wieder verwirrt - Chefe bittet mich um ein Schreiben ans Gericht:
Bitte um Zusendung einer vollstreckbaren Ausferitigung des Urteils vom XX.
Jut, kein Ding an sich. Aber pack ich nicht dann auch zu dem Schreiben unser Urteil mit dazu, damit dort dann der Vermerk rauf kommt? Oder kriegen wir wahrhaftig einfach noch 'ne vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, wenn wir drum beten und unser Urteil bleibt weiterhin schön in der Akte....
Danke für Eure Infos im Voraus
LG
Antrag auf vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils
du bekommst eine extra ausfertigung. jedenfalls schicke ICH nie eine Ausfertigung mit.
- repfiffi
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jut, super! Danke Dir *knuddel*
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
Du kannst es so oder so handhaben. Ich schicke nie eine Ausfertigung mit und bekomme in der Regel meine vollstreckbare Ausfertigung, habe aber auch schon Gerichte erlebt, die angerufen haben und ne Ausfertigung wollten.
Viele Grüße
Jennie
Jennie