Antrag auf vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils

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repfiffi
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#1

07.01.2009, 16:21

Hoi Leutz!

Bin gerade mal wieder verwirrt - Chefe bittet mich um ein Schreiben ans Gericht:

Bitte um Zusendung einer vollstreckbaren Ausferitigung des Urteils vom XX.

Jut, kein Ding an sich. Aber pack ich nicht dann auch zu dem Schreiben unser Urteil mit dazu, damit dort dann der Vermerk rauf kommt? Oder kriegen wir wahrhaftig einfach noch 'ne vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, wenn wir drum beten und unser Urteil bleibt weiterhin schön in der Akte....

Danke für Eure Infos im Voraus

LG
gkutes

#2

07.01.2009, 16:24

du bekommst eine extra ausfertigung. jedenfalls schicke ICH nie eine Ausfertigung mit.
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Gelini
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#3

07.01.2009, 16:25

Bei mir gings immer ohne Urteil. Sprich die haben mir tatsächlich noch einmal das Urteil ausgedruckt und ne Klausel draufgemacht :-)
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repfiffi
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#4

07.01.2009, 16:25

jut, super! Danke Dir *knuddel* ;) :thx
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#5

07.01.2009, 16:26

ich schick das Urteil immer mit und krieg genau diese Ausfertigung auch vom Gericht zurück mit der entsprechenden Klausel...
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Jennie
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#6

07.01.2009, 19:43

Du kannst es so oder so handhaben. Ich schicke nie eine Ausfertigung mit und bekomme in der Regel meine vollstreckbare Ausfertigung, habe aber auch schon Gerichte erlebt, die angerufen haben und ne Ausfertigung wollten.
Viele Grüße
Jennie
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