Hallo,
brauch mal eure Meinungen.
Hab einen Titel (Vollstreckungsbescheid) aus 1994, letzter Vollstreckungsversuch war auch 1994. Die Ansprüche aus dem VB verjähren in 30 Jahren, aber Zinsen verjähren ja in 3 Jahren. Soweit alles klar.
Meine Zinsen sind doch schon 1997 verjährt? Die kann ich ja jetzt überhaupt nicht mehr geltend machen, oder?
Chef meint, ich könne nur die letzten 3 Jahre ab Verjährung nicht mehr geltend machen, die laufenden Zinsen schon. Find aber echt nix wo das steht.
Hoffe, ihr könnt mir helfen.