Kostenquotelung! Kostenfestsetzung oder Kostenausgleichung?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#11

30.12.2008, 10:21

Ok, Curry, lass mich breitschlagen. Ich glaube, wir hatten noch nie eine Arbeitsrechtssache, die wirklich ausgeurteilt wurde, man hat sich stets vergleichen können...
Benutzeravatar
naylu
Forenfachkraft
Beiträge: 122
Registriert: 28.01.2007, 12:32
Beruf: ReFa
Software: Advoline
Wohnort: Hessen

#12

30.12.2008, 10:21

@ gkutes:
Wie lautet der Verzinsungsantrag?

Blöde Frage @ all:
Warum macht das Gericht die Kostenausgleichung nicht von alleine?
gkutes

#13

30.12.2008, 10:24

b e a n t r a g e n wir den Gerichtskostenausgleich mit der Bitte, dem Erstattungsbetrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem Eingang dieses Antrages hinzuzusetzen sowie weitere Auslagen und Vorschüsse zu berücksichtigen.
Benutzeravatar
naylu
Forenfachkraft
Beiträge: 122
Registriert: 28.01.2007, 12:32
Beruf: ReFa
Software: Advoline
Wohnort: Hessen

#14

30.12.2008, 10:25

Oh prima!
Dankeschön...
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#15

30.12.2008, 10:33

naylu hat geschrieben:Blöde Frage @ all:
Warum macht das Gericht die Kostenausgleichung nicht von alleine?
Weil es im Gesetz steht, dass ein Antrag zu stellen ist.. Lies mal § 103 II ZPO.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten