Habe mal wieder eine abrechnungstechnische Frage und hoffe, dass ihr nicht alle zwischen den Jahren frei habt :
Ich soll eine Arbeitsrechtssache abrechnen. Wir vertreten die Beklagte. Von den Kosten des Rechtsstreites hat der Kläger 63% und die Beklagte 37% zu tragen. Was muss ich nun alles veranlassen?
Abrechnung an Mandantin über die vollen uns entstandenen Kosten!
Muss ich Kostenfestsetzung oder Kostenausgleichung beantragen oder gar nichts?
LG
Kostenquotelung! Kostenfestsetzung oder Kostenausgleichung?
Hä? Im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt doch jede Partei ihre Kosten selbst. Manchmal gehen die Richter im Urteil bei den entsprechenden Anträgen mit, aber die kann man eingentlich in die Tonne klopfen. Im Normalfall wäre das ein Kostenfestsetzungs- u. Ausgleichsantrag, aber im arbeitsgerichtlichen Verfahren, wie gesagt, trägt jede Partei ihre Kosten selbst.
- Curry
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Hier geht es aber noch um die Gerichtskosten die ausgeglichen werden müssen. Deshalb muss Kostenausgleichung beantragt werden.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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der GK-Ausgleich-Antrag ist ja dann nur ein Satz. Aber verzinsungsantrag nicht vergessen.
Zuletzt geändert von gkutes am 30.12.2008, 10:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Die Anwaltskosten trägt tatsächlich jede Partei selbst im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Mit den Kosten des Rechtsstreits sind nur die Gerichtskosten gemeint und die müssen ausgeglichen werden.
Curry
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Francis, schau mal ins GKG, wenn ein Urteil ergeht, dann fallen ganz normal gerichtskosten an.
Curry
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