Hallo,
wenn ich für den Mandanten einen gerichtlich geschlossenen Vergleich widerrufen soll. Wie soll das in etwa aussehen, muss ich irgendwas beachten?
Gruß Nicole
Vergleich widerrufen!
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Ich glaube, es reicht aus wenn du schreibst "hiermit widerrufen wir den gerichtlich geschlossenen Vergleich vom ... innerhalb der Widerrufsfrist.".
Ich weiß allerdings nicht, ob das begründet werden muss.
Ich weiß allerdings nicht, ob das begründet werden muss.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- PeeDee
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würde auch reichen "...wird der Vergeich wiederrufen."
Gibt nichts zu beachten dabei.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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jup - kann ich nur - kleiner Dreizeiler ans Gericht reicht vollkommen aus.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Vorausgesetzt natürlich, dass sich der Widerruf im Vergleich überhaupt vorbehalten wurde.