Vergleich widerrufen!

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teufelchen901
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#1

15.12.2008, 15:38

Hallo,

wenn ich für den Mandanten einen gerichtlich geschlossenen Vergleich widerrufen soll. Wie soll das in etwa aussehen, muss ich irgendwas beachten?

Gruß Nicole
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LuzZi
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#2

15.12.2008, 15:39

Ich glaube, es reicht aus wenn du schreibst "hiermit widerrufen wir den gerichtlich geschlossenen Vergleich vom ... innerhalb der Widerrufsfrist.".

Ich weiß allerdings nicht, ob das begründet werden muss.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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PeeDee
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#3

15.12.2008, 15:41

:zustimm

würde auch reichen "...wird der Vergeich wiederrufen."

Gibt nichts zu beachten dabei.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
UschiR

#4

15.12.2008, 15:41

:zustimm Luzzi!

Eine Begründung braucht nicht dabei.
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Smilie
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#5

15.12.2008, 16:11

jup - kann ich nur :zustimm - kleiner Dreizeiler ans Gericht reicht vollkommen aus.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
niesel
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#6

16.12.2008, 07:29

:zustimm
Davy Jones’ Locker
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#7

16.12.2008, 07:53

Vorausgesetzt natürlich, dass sich der Widerruf im Vergleich überhaupt vorbehalten wurde.
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