Arbeitszeugnis

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Lucia
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#1

20.11.2008, 16:56

Ich habe hier gekündigt. Ein Arbeitszeugnis sollen wir selber schreiben, was dann unterschrieben wird.
Mir fällt nichts ein, wie das auszusehen hat, wie ich ein gutes Zeugnis hinkriege.
Weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber villeicht könnte mir jemand dabei helfen?
zenzi75
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#2

20.11.2008, 17:19

also ich hab hier ein Buch, speziell für Rafas... heißt "Arbeitszeugnisse für Rechtsanwaltsfachangestellte und Referendare" vom Luchterhand-Verlag... vielleicht kannst Du Dir das ja irgendwo besorgen...
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Lena
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#3

20.11.2008, 19:41

Oder du benutzt mal die Suchfunktion hier - da wurden schon einige Zeugnisse besprochen und einige gute Beispiele gepostet!
Liebe Grüße
Lena

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Mariposa2
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#4

05.12.2008, 17:00

Hallöchen,

ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen. Ich habe im Juni meinen Ausbildungsplatz gewechselt. Heute (!) habe ich nach dem 2. Mal nachfragen mein Zeugnis bekommen.
Es ist wirklich sehr kurz und kommt mir sehr sehr mickrig vor. Ich habe nun die Befürchtungen dass mir das sehr zum Nachteil ausgelegt werden wird. Ich hoffe daher, dass sich hier einige mit Arbeitszeugnissen und den jeweiligen Formulierungen auskennen. Ich kann nur herauslesen, dass ich zu meinen Chefs wohl nicht so korrekt war aber sie trotzdem meine Leistung als gut bewertet haben. Aber meistens sagt das, was nicht gesagt wurde einiges mehr aus :( ...

Hier der komplette Text:

Frau xyz war im Rahmen ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten in der Zeit vom 1. September 2007 bis 30. Juni 2008 in unserer Kanzlei tätig.

Zu ihrem Aufgabenfeld gehörten die innerhalb der Kanzlei anfallenden Aufgaben einer angehenden Anwaltsgehilfin, insbesondere Schreibarbeiten, die Aktenanlage und -verwaltung, die Fristen- und Terminsüberwachung, das Entwerfen von Kostenrechnungen, das Schreiben vom Briefen (Anm.: klingt fast so als hätte ich nie was gerichtliches wie Klage, etc. verfasst) nach Diktat, die Bearbeitung von Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen.

Frau xyz hat die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Ihr Verhältnis zu Arbeitskollegen, Vorgesetzten und Mandanten war vorbildlich.


So und das wars. Mehr kam nicht. Natürlich stand im Anschreiben noch das Typische mit Änderungswünschen aber dafür muss ich ja erstmal wissen wie gut, oder besser schlecht, das Zeugnis tatsächlich ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Zeugnisse betreffend auch "die Würze in der Kürze" liegt. Oder ist es vielleicht gar nicht ganz so schlecht?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)

Liebe Grüße,
Isabell
Zuletzt geändert von Mariposa2 am 05.12.2008, 17:08, insgesamt 1-mal geändert.
Francis
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#5

05.12.2008, 17:04

Ist ne gute 2 würd ich sagen, je mehr man schreibt, desto schneller können irgendwelche Sachen falsch ausgelegt werden. Ich kann mich jetzt irren, aber sieht für mich ganz gut aus.
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Mariposa2
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#6

05.12.2008, 17:33

Oh je, habe mal ein bisschen im Netz gesurft und mich erkundigt. Scheint wohl doch knallhart schlecht zu sein. Wie man hier (-> http://www.jobworld.de/artikel/arbeitsz ... eite=35790) sehen kann *schluchz* ...

Es fehlen einige gängige Formulierungen wie "Für ihre berufliche Zukunft, etc." ... wirkt doch alles etwas sehr komisch ...
zenzi75
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#7

10.12.2008, 16:05

Ihr Verhältnis zu Arbeitskollegen, Vorgesetzten und Mandanten war vorbildlich.
Sauschlecht für Dich!!! Es sollten immer die Vorgesetzten zuerst genannt werden, dann erst Kollegen und Mandanten. So wie es dort steht heißt es, daß Du mit Deinen Chefs gar net klar gekommen bist... (Anweisungen missachtet, frech, unhöflich, launisch etc.???)
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wifey
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#8

10.12.2008, 16:58

:sorry ein gutes / wohlwollendes Zeugnis sieht wirklich anders aus.
Kannst Du uns ein bißchen dazu schreiben, warum Du während der Ausbildung gewechselt hast - was vorgefallen ist - was Du in der Kanzlei wirklich gemacht hast ?
Viele Grüße

ich
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Mariposa2
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#9

14.06.2009, 00:23

Oh jeee, ich habe damals nicht mitbekommen, dass sich noch jemand auf den Beitrag gemeldet hat. Ich hab es mit dem Zeugnis damals auf sich beruhen lassen. Es lief einfach schlecht und ich habe mich nicht weiter mit denen rumstreiten wollen. Ich habe es abgehakt unter "blöd gelaufen". Nun ja.

Aber jetzt habe ich schon wieder das nächste "Problem". Ich "darf" mein Arbeitszeugnis selber schreiben. Leider gehöre ich zu den eher wenig kreativen Menschen. Und wenn man sich selbst beweihräuchern bzw. bewerten muss ist es zwei Mal so schwierig. Na ja, ich habe mich jedenfalls auf eingängigen Seiten erkundigt und mir etwas zusammengestellt. Ich finde es etwas arg zusammengestopft mit Floskeln, aber besser habe ich es nicht hinbekommen. Jetzt wüsste ich gerne eure Meinung dazu (mein Chef meinte ich darf mir ne 2 geben) und was ihr ggf. ändern/ergänzen (fehlt ein Bewertungsteil/mehrere?, etc.) würdet:

Ausbildungszeugnis



Frau xxx xxx, geboren am xx.xx.xxxx in xxx, befand sich von 01.07.2008 bis 23.06.2009 bei mir in der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten.

Die Ausbildung wurde am 23.06.2009 mit bestandener Abschlussprüfung vor der Rechtsanwaltskammer xxx erfolgreich abgeschlossen.

Innerhalb dieser Berufsausbildung war Frau xxx mit sämtlichen Vorgängen innerhalb einer Rechtsanwaltskanzlei betraut. Zu ihrem Aufgabenfeld gehörten insbesondere Schreibarbeiten, die Aktenanlage und -verwaltung, die Fristen- und Terminsüberwachung, das Entwerfen von Kostenrechnungen, das Schreiben von Briefen und Schriftsätzen nach Diktat sowie die Materialbeschaffung. Frau xxx war auch im Zuge der Zwangsvollstreckung tätig.

Neben ihrer Tätigkeit in meinem Bereich war Frau xxx zwei weiteren Rechtsanwälten mit den Schwerpunkten Familien- und Strafrecht eingeteilt.

Durch ihre rasche Auffassungsgabe war Frau xxx in der Lage, sich in kurzer Zeit in neue Aufgaben einzuarbeiten. Diese erledigte sie dabei zunehmend selbstständiger. In schwierigen Situationen zeigte sie sich souverän und flexibel. Ihr Augenmaß für die Setzung von Prioritäten war dabei stets eine große Hilfe.

Ich habe xxx als engagierte Mitarbeiterin erlebt, welche die ihr übertragenen Aufgaben zügig und mit äußerster Sorgfalt erledigt. Mit Ihren Leistungen war ich voll und ganz zufrieden.

Frau xxx hatte oft gute Ideen und gab weiterführende Anregungen, so dass Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden konnten.

In ihrem Wesen ist sie freundlich und hilfsbereit. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Arbeitskollegen und Mandanten war vorbildlich. Vertrauliches und Internes behandelte sie stets mit der erforderlichen Diskretion.

Frau xxx wird über das Ausbildungsverhältnis hinaus im Juli weiterbeschäftigt, scheidet danach jedoch auf eigenen Wunsch aus, da sie sich örtlich verändern wird. Mit Bedauern über ihr Ausscheiden danke ich Frau xxx für ihre stets guten Leistungen und wünsche ihr persönlich und beruflich alles Gute.

xxx 24.06.2009



xxx
-Rechtsanwalt-



Dazu hätte ich auch noch ein paar weitere Fragen:

1. Ich habe den Teil "Frau xxx war auch im Zuge der Zwangsvollstreckung tätig." extra in einen separaten Satz geschrieben. HIntergrund: Ich kann zwar Basics wie MB, VB, Vollstreckungsauftrag, PfüB etc. schon einigermaßen, aber so wirklich viel habe ich nicht gemacht was Zwangsvollstreckung angeht. Wird das durch den separat gesetzten Satz teilweise deutlich oder müsste/könnte man das irgendwie anders lösen (wie?) ???

2. Der Verhaltensteil, habe ich mir da eine 2 oder 3 gegeben? Ich habe das "stets" rausgenommen und bin mir dessen Wirkung nicht ganz sicher.

3. Ich habe Angst, dass das Zeugnis ZU extrem wirkt, Erwartet man von mir dann vielleicht zuviel?? Hmmm, ich bin ganz gut, aber Fehler unterlaufen mir natürlich auch mal und auch sonst bin ich jetzt nicht die perfekteste Mitarbeiterin, wenn ich mich selbst einschätzen darf/muss.

4. Habt ihr vielleicht eine Idee, wie bzw. wo man noch einbinden kann: "Sie ist diktatsicher und in der Lage, kurze Schriftsätze oder Schreiben selbstständig zu verfassen."

5. Ich hoffe der Schlussteil ist ok formuliert. Ich ziehe im August weg [@wifey übrigens nach Paderborn :D] und werde daher übergangsweise im Juli in der jetzigen Kanzlei auf 400 € Basis halbtags weiterbeschäftigt. Ich dachte man könnte das (den Umzug) teilweise so mit aufnehmen. Dieses Ausbildungszeugnis müsste für den Monat Juli ja dann auch reichen oder müsste ich mir extra für den einen Monat nochmal was neues schreiben (Arbeitszeugnis) ?????????????


Danke für eure Hilfe. Ich weiß, sind viele Fragen ;) ...

Grüßle,

isa
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#10

14.06.2009, 18:42

sry :oops:
Zuletzt geändert von Mariposa2 am 14.06.2009, 19:08, insgesamt 2-mal geändert.
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