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gkutes
#31
20.11.2008, 09:35
Hängt wahrscheinlich auch vom Gerichtab
das ist sehr unwahrscheinlich!
Diese KFBs würde ich gerne mal live sehen!!!
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wissensdurst
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#32
20.11.2008, 09:39
Ich auch. Wie kann man denn außergerichtliche Gebühren festsetzen?
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Smilie
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#33
20.11.2008, 09:41
Gar nicht - entweder in der Klage als Nebenforderung geltend machen oder im separaten Klage- oder Mahnverfahren.
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#35
20.11.2008, 09:45
Oder, was mir gerade eingefallen ist, mit außergerichtlichen Kosten sind die RA-Kosten gemeint.
Im Festsetzungsverfahren werden die RA-Kosten ja immer als außergerlichtliche Kosten bezeichnet und die Gerichtskosten und Auslagen für Zeugen etc. als gerichtliche Kosten...
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13
- NORTHERN DINO
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gkutes
#37
20.11.2008, 09:53
wenn das gemeint wäre, dann wär #30 ja so ziemlich am thema vorbeigegangen
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Lucia
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#38
20.11.2008, 17:01
Hallo Minimaus,
und zwar sieht das so aus. Sobald sich eine Partei in Verzug befindet, ist diese verpflichtet, die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu übernehmen.
Im Klageverfahren werden dann diese außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren als Antrag mit augenommen.
Im Urteil steht dann: Ist die Gegenseite verurteilt, an außergerichtliche Rechtsanwaltskosten ...... € zu zahlen.
Im Kostenfestsetzungsverfahren werden dann nur die gerichtlichen Gebühren festgesetzt.
Reicht Dir die Info so?
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Dodo70
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#39
05.12.2008, 13:13
Also, ich habe da mal ne Frage: (hoffe ich bin hier richtig...)
Im Beschluss steht:" Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben."
Heißt das, dass ich im Kfa nur die Verfahrens- und Terminsgebühr festsetzen lassen kann? Oder kommt die Einigungsgebühr normal mit rein?
Kann mir jemand helfen?
Lieben Dank schonmal!!
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.