Fristen

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maus24
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#1

28.11.2008, 10:01

Ich bin die Woche hier alleine auf Arbeit und hab sicherheitshalber mal ne Frage. Und zwar:

Haben Post vom Verwaltungsgericht bekommen. Ein Protokoll der öffentlichen Sitzung und dann noch ein Urteil. Im Protokoll steht was die Parteien so beantragen. und das urteil was auf einer extra seite sieht aber nicht so aus wie normal sprich ohne Rubrum und so sondern einfach "Im Namen des Volkes Urteil" und dann das was halt verkündet wurde mehr nicht....

Normalerweise ist ja gegen das Urteil 1 Monat ab Zustellung ne wegen Berufung und dann noch ein Monat wegen Berufungsbegründung?! Aber das Urteil ist ja jetzt gar nicht in vollständiger abgefasster Form - sind dann nicht andere Fristen?

Danke schonmal im voraus!
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LuzZi
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#2

28.11.2008, 10:04

Das Urteil steht im Protokoll wenn ich dich recht verstanden habe? Dann musst du keine Frist eintragen, das Urteil wird euch doch auch noch zugestellt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
maus24
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#3

28.11.2008, 10:05

Ne das Protokoll ist extra und dann auf einer extra seite steht richtig "Urteil" aber halt ohne Rubrum und Entscheidungsgründe und so .... z.b. steht "Urteil" dann 1. Klage wird abgewiesen. 2. Urteil ist vorläufig gegen sicherheitsleistung .... usw.
turmalin
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#4

28.11.2008, 10:10

Achtung, schau Dir mal den § 517 ZPO genau an. 1 Monat ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils = hast Du nicht, aber: spätestens mit Ablauf von 5 MOnaten nach Verkündung. Wenn das Gericht also (was beim VG ja evtl. auch mal vorkommen kann bei deren Arbeitstempo) innerhalb von 5 Monaten es nicht schafft, das Urteil vollständig abzufassen und zuzustellen, dann hast Du ggf. die Berufungsfrist verbaselt. Also könnte man hier ggf. noch die 5 Monate ab Verkündung(!) eintragen. Wir handhaben dies i.d.R. nicht so, denn es werden viele Urteil so verkündet. Aber die Frist sollte man auf jeden Fall im Auge behalten, wenn man merkt, dass das Urteil nach 3 Monaten noch immer nicht da ist.
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