Kündigung Auszubildender

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marien135
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#1

26.11.2008, 13:21

Hallo zusammen,

wir haben ein riesiges Problem mit unserem Azubi und wollen ihn deshalb sozusagen "los haben", da leider sämtliche Versuche ihn dazu zu bewegen sich wenigstens ein bisschen Mühe gibt sind fehlgeschlagen. Er lässt sich aber anscheinend nicht auf einen Aufhebungsvertrag ein. Habt Ihr vielleicht Ideen bzw. Gründe für eine Kündigung, bwz. vielleicht schon selbst einen gekündigt? Weil man den Azubi ja nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

Kurze Zusammenfassung des Arbeitsverhalten:
Geht kaum in die Berufsschule, wir mussten ihn schon einen Tag freistellen damit er nachsitzen kann.
Alle Arbeiten bis auf Schreiben werden unsauber ausgeführt oder falsch, (schiefe Kopien, wenn man sagt er soll was auswechseln klascht er die Blätter einfach oben drauf etc.)
Die Arbeiten werden sehr langsam bis gar nicht erledigt, und man muss immer hinter laufen damit man es dann auch bekommt.

Könnte man da als Grund Arbeitsverweigerung nehmen ? Weil wenn man ihm direkte Anweisungen gibt, er sie ja halbwegs erledigt, zumindest dann wenn er lust hat, ansonsten singt er oder ist im internet .... ach ja und ausgesprochen frech ist er natürlich auch...

Er befindet sich jetzt im zweiten Lehrjahr und hat bald Zwischenprüfung, wir gehen jedoch davon aus, dass er diese nicht bestehen wird, da sein Zeugnis dementsprechend aussah. (3 dreier, 5 fünfer der Rest waren vierer).

Wäre toll wenn ihr vielleicht paar Vorschläge für mich hättet, da wir mit unserer Geduld echt am Ende sind .....

LG
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PeeDee
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#2

26.11.2008, 13:28

Na das sind ausreichend wichtige Gründe.
Erstmal solltet Ihr Abmahnungen schreiben.
Eine für das nicht in die Berufsschule gehen.

Dann solltet Ihr ihm das Internetsurfen für private Zwecke verbieten.
Hält er sich nicht dran -> Abmahnung

Wenn er sich nach den Abmahnungen nicht ändert, dann ist das ein recht "Wasserdichter" wichtiger Grund ihn zu kündigen.
Auf jeden Fall mal Rücksprache mit der Kammer halten, falls er sich an die wendet.
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#3

26.11.2008, 13:30

Hallo erstmal,

also das ist wirklich ein Problem, was sagt denn der Chef sazu? Evtl einen Arbeitsrechtler fragen, wir machen leider kein Arbeitsrecht, bzw. nur Teilweise. Habt ihr ihn schon abgemahnt? Für die Fehlzeiten in der Berufschule würde ich ihn abmahnen und für jedes weitere Fehlen eine weitere Abahnung. Sodann würde ich mich bei der Rechtsanwaltskammer melden und den Sachverhalt mit denen besprechen. Bei uns in Hamm sind diese sehr auskunftsfreudig :teufel
Ist schon ein ernstes Gespräch mit dem Herrn erfolgt?

Mein Rat: Ruft mal bei der Kammer an, keiner weiß es besser als die! :kopfhoch
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Suse
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#4

26.11.2008, 13:41

Ohne vorherige Abmahnung-en läuft da gar nichts. Vorher könnt ihr nicht kündigen. Da kann ich mich PeeDee nur anschließen
LG, Ela
marien135
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#5

26.11.2008, 14:10

Danke erstmal für Eure Antworten.

Ja, was sagt der Chef dazu.... der macht erstmal Augen und Ohren zu und dann flippt er aus und schXXX ihn zam... danach is wieder gut... ich hab ihn jetzt auch nur mit Hilfe eines Anwaltes dem der Kragen mittlerweile geplatzt ist soweit dass er ihn kündigen will....

Ich werde ihm das mit den Abmahnungen sagen, dass hab ich selber schon so oft zum ihm gesagt und wir hatten in der Vergangenheit genügend Gründe dafür, den er telefoniert generell den ganzen Nachmittag da die Sekretärin die gegenüber sitzt nich da ist, dann kommt er dauernd zu spät etc. etc. ich hoffe wir werden bald drei Abmahnungen zusammen haben....

Kann ich den auch rückwirkend ne Abmahnung machen ? Da das mit der Schule leider genau 15 Tage, also mehr als zwei Wochen her ist....
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#6

26.11.2008, 14:25

Soweit ich weiß, müssen Abmahnungen unmittelbar nach dem Vorfall erfolgen.
Ich fürchte das mit der Schule ist "verjährt" :wink:
Aber wie Du ihn beschreibst, liefert er noch genug andere Gründe und zur Schule wird er wohl auch nicht öfter gehen.
Halte doch mal Rücksprache mit dem Lehrer, meiner damals hat nach einem unetschuldigten Fehltag direkt Mahnfaxe an die Kanzlei geschickt, schließlich ist Berufsschule Pflicht. Wenn die das nicht machen, könntest Du um kurze Info bitten, fall Azubi zu spät ist oder nicht hin geht.
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#7

26.11.2008, 14:44

wir sind mit der Schule so verblieben, dass sie jetzt immer Bescheid geben bzw. faxen wenn er fehlt ...
ich sags Euch die Abzubis von heute sind echt nicht zu verstehen.... ich bin ja ned die einzige die mit ihrem Probleme hat... ich möcht mal wissen, was in denen ihren Köpfen vorgeht... klar ist der job am Anfang ätzend... kannst ihn ja schlecht hinsetzen ZV oder so machen lassen, aber das ist doch jeder Job... aber das man so gar keinen Bock hat irgendwas zu machen bzw. sich Mühe gibt richtig zu machen, ist mir echt zu hoch .... :?:
zenzi75
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#8

26.11.2008, 16:47

Lehrjahre sind keine Herrenjahre... so ist das nun mal.
Offensichtlich macht der die Ausbildung nicht ganz aus eigenem Antrieb/aus freien Stücken. Da hat ihn wahrscheinlich irgendjemand hineingedrängt und er hat eigentlich gar kein Bock auf diesen Beruf. Aber eigentlich doch immer noch besser als gar keine Ausbildung, oder? Andere würden sich um die Ausbildung "schlagen".
Also ich bewundere Deine Geduld mit dem Azubi. Ich glaube, ich hätte den schon längst "zu Kleinholz verarbeitet".
Es ist natürlich blöd, jemanden mitten in der Ausbildung zu kündigen, aber wenn er kein Einsehen hat, würde ich ganz fix jeden Anlass nehmen, um ihn abzumahnen und dann kündigen. So hast Du ja Mehrarbeit ohne Ende, statt Entlastung.
HIMI
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#9

26.11.2008, 17:05

wie alt ist euer Goldstücken eigentlich? Ist der schon volljährig? Geht da vielleicht was über die Eltern?
ich glaub mich knutscht ein Elch
mrsgoalkeeper
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#10

26.11.2008, 17:20

Ich meine mich erinnern zu können, dass die Abmahnung ist nicht an eine Frist gebunden ist. Das wird häufig mit der fristlosen Kündigung verwechselt. Da darf der Vorfall, wenn ich mich recht erinnere, nicht länger als zwei Wochen her sein. Google doch einfach mal unter "Abmahnung Frist" da wirst Du bestimmt fündig.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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