Abrechnung einsweilige Verfügung

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Gast

#1

21.02.2007, 09:48

Wir haben den Termin bezüglich einer einstweiligen Verfügung in Untervollmacht wahrgenommen und nu soll ich das Verfahren für uns abrechnen.
Das Ding ist ich kann keinen Streitwert finden.... gibt es einen festen???
Ich weiß das beim einstweiligen Rechtsschutz in Asylverfahren ein fester Streitwert besteht der immer ich 1.300 oder 1.500 waren es. Ist das nun hier auch so? Geht um einen Telefonanschluss der gesperrt wurde...
Im Gesetz hab ich was mit Teil vom Hauptsacheverfahren gefunden aber da gibt es nichts anderes....

steh ich jetz aufm schlauch???
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PeeDee
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#2

21.02.2007, 09:56

Stell doch einen Streitwertfestsetzungsantrag bei gericht.

Abrechnen kannst du Nr. 3401 (0,65 Verfahrensgeb.) und 3402 (1,2 Terminsgeb.)
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bianca82
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#3

21.02.2007, 09:56

Hallo,
ich bin eigentlich der Meinung, dass es einen Streitwert geben muss. Habe keine Erinnerung an einen festen Streitwert. Kann dir damit wohl aber nicht wirklich weiterhelfen. :?
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Tigerentchen
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#4

21.02.2007, 10:01

Ich würde bei den Anwälten, für die ihr den Termin wahrgenommen habt, einmal nachfragen, ob der Stretiwert zwischenzeitlich festgesetzt worden ist, damit Du abrechnen kannst. Persönlich würde ich keinen Streitwertfestsetzungsantrag stellen, da ihr denn Termin ja "nur" in Untervollmacht wahrgenommen habt.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
Gast

#5

23.02.2007, 14:01

Danke!!! ;-)

Habe jetzt mal telefonisch nachgefragt. Einen Rückruf habe ich zwar bisher nicht aber abwarten und Tee trinken....
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