Also ich hatte mein Zwischenprüfung 2007 bei der RAK Sachsen und da hat es überhaupt keinen interessiert, wie wir unsere Gesetzesbücher beschriftet haben. Ich habe mir auch immer Paragraphenverweise hinein geschrieben und da hat keiner was gesagt.
Dennoch denke ich, dass das von RAK zu RAK unterschiedlich ist. Frag einfach die Lehrer oder den Ausbildungsbeauftragten deiner Kammer..
Ich drück dir ganz doll die Daumen für die Prüfung...
LG aus Leipzig
Zwischenprüfung 2008 inkl. Gesetzesbücher-Vorbereitung
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