Hallo zusammen.
Falls es schon dieses Thema gab, bitte verschieben.
Also ich habe folgendes Problem:
Ich habe 2-4 Mai Abschlussprüfung. Normalerweise bekommen die Azubis, wie es im VErtrag steht, den Tag vor der Prüfung frei. Da aber der 1. Mai ein Feiertag ist, soll ich den Tag nicht bekommen, da ich ja den Tag vor der Prüfung frei habe.
Ist das richtig so? Gibt es Quellen wo man das nachlesen kann?
Tag vor der Prüfung
Stimmt, Stuppsi. Bei mir hat der Chef trotzdem gesagt, dass ich einen Tag frei bekomme.
hier ein kleiner Auszug aus meinem Vertrag
§ 3 Pflichten des Ausbildenden
Der Ausbildende verpflichtet sich,
[....]
11. (Anmeldungen zu Prüfungen)
den Auszubildenden rechtzeitig zu de angesetzten Prüfungen anzumelden, ihn für die Teilnahme daran und für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen,....
Da steht nix von nur für Jugendliche. Gilt für de Tag vor der Prüfung auch ein Feiertag? Meine Vorgängerin haben alle diesen Tag bekommen, auch wenn se älter als 18 waren. Nur die hatten nie das Pech, dass der Tag davor ein Feiertag war.
§ 3 Pflichten des Ausbildenden
Der Ausbildende verpflichtet sich,
[....]
11. (Anmeldungen zu Prüfungen)
den Auszubildenden rechtzeitig zu de angesetzten Prüfungen anzumelden, ihn für die Teilnahme daran und für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen,....
Da steht nix von nur für Jugendliche. Gilt für de Tag vor der Prüfung auch ein Feiertag? Meine Vorgängerin haben alle diesen Tag bekommen, auch wenn se älter als 18 waren. Nur die hatten nie das Pech, dass der Tag davor ein Feiertag war.
[img]http://cosgan.de/images/smilie/tiere/e055.gif[/img]
frag doch einfach mal Deinen Chef, ob er Dir den Tag vor der Prüfung frei gibt .....
Preußi
Preußi
Normalerweise solltest du, wenn davor sowieso frei ist, keinen weiteren freien Tag bekommen. Es geht hier nur um den Arbeitstag vorher.
Hast du z.B. am Tag vorher Berufsschule, wirst du auch nicht von der Schule freigestellt. Ist jedenfalls hier so.
Hast du z.B. am Tag vorher Berufsschule, wirst du auch nicht von der Schule freigestellt. Ist jedenfalls hier so.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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In § 10 JArbSchG steht drin, einen Arbeitstag vor der Prüfung bekäme man frei. Das bedeutet meiner Meinung nach, dass dann ein Feiertag nicht als Arbeitstag zählt, deshalb bekommt man noch einen Tag vorher frei.
In deinem Arbeitsvertrag steht aber nur, der Tag vor Prüfung. Da ist es meiner Meinung nach egal ob Feiertag oder Wochenende, nur der Tag davor ist frei.
Wenn deine Freundinnen trotzdem frei bekommen habe, war es wohl eher Kulanz von deren Chefs.
In deinem Arbeitsvertrag steht aber nur, der Tag vor Prüfung. Da ist es meiner Meinung nach egal ob Feiertag oder Wochenende, nur der Tag davor ist frei.
Wenn deine Freundinnen trotzdem frei bekommen habe, war es wohl eher Kulanz von deren Chefs.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Die Regelung in deinem Vertrag ist ein Entgegenkommen deines Chefs.
Dass die Prüfung bei dir so ungünstig liegt, dass davor ein Feiertag ist, ist Pech. Im Prinzip willst du ja 2 Tage frei. Dann hätten deine Kolleginnen Pech gehabt, dass sie keinen Feiertag davor hatten.
@nancy - stimmt
Dass die Prüfung bei dir so ungünstig liegt, dass davor ein Feiertag ist, ist Pech. Im Prinzip willst du ja 2 Tage frei. Dann hätten deine Kolleginnen Pech gehabt, dass sie keinen Feiertag davor hatten.
@nancy - stimmt