Tag vor der Prüfung

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darksky
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#1

15.02.2007, 12:25

Hallo zusammen.
Falls es schon dieses Thema gab, bitte verschieben.

Also ich habe folgendes Problem:
Ich habe 2-4 Mai Abschlussprüfung. Normalerweise bekommen die Azubis, wie es im VErtrag steht, den Tag vor der Prüfung frei. Da aber der 1. Mai ein Feiertag ist, soll ich den Tag nicht bekommen, da ich ja den Tag vor der Prüfung frei habe.

Ist das richtig so? Gibt es Quellen wo man das nachlesen kann?
[img]http://cosgan.de/images/smilie/tiere/e055.gif[/img]
stuppsi
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#2

15.02.2007, 12:33

Das steht im § 10 JArbSchG
Gilt aber eigentlich nur für Jugendliche, die noch keine 18 sind.
Caroberg

#3

15.02.2007, 12:42

Stimmt, Stuppsi. Bei mir hat der Chef trotzdem gesagt, dass ich einen Tag frei bekomme.
stuppsi
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#4

15.02.2007, 12:44

Dann hast du einen lieben Chef...
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Majo
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#5

15.02.2007, 13:39

ich wohl auch *g
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darksky
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#6

15.02.2007, 13:53

hier ein kleiner Auszug aus meinem Vertrag

§ 3 Pflichten des Ausbildenden
Der Ausbildende verpflichtet sich,
[....]
11. (Anmeldungen zu Prüfungen)
den Auszubildenden rechtzeitig zu de angesetzten Prüfungen anzumelden, ihn für die Teilnahme daran und für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen,....

Da steht nix von nur für Jugendliche. Gilt für de Tag vor der Prüfung auch ein Feiertag? Meine Vorgängerin haben alle diesen Tag bekommen, auch wenn se älter als 18 waren. Nur die hatten nie das Pech, dass der Tag davor ein Feiertag war.
[img]http://cosgan.de/images/smilie/tiere/e055.gif[/img]
Gast

#7

15.02.2007, 13:55

frag doch einfach mal Deinen Chef, ob er Dir den Tag vor der Prüfung frei gibt .....

Preußi
Gast

#8

15.02.2007, 13:57

Normalerweise solltest du, wenn davor sowieso frei ist, keinen weiteren freien Tag bekommen. Es geht hier nur um den Arbeitstag vorher.

Hast du z.B. am Tag vorher Berufsschule, wirst du auch nicht von der Schule freigestellt. Ist jedenfalls hier so.
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Curry
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#9

15.02.2007, 13:57

In § 10 JArbSchG steht drin, einen Arbeitstag vor der Prüfung bekäme man frei. Das bedeutet meiner Meinung nach, dass dann ein Feiertag nicht als Arbeitstag zählt, deshalb bekommt man noch einen Tag vorher frei.

In deinem Arbeitsvertrag steht aber nur, der Tag vor Prüfung. Da ist es meiner Meinung nach egal ob Feiertag oder Wochenende, nur der Tag davor ist frei.

Wenn deine Freundinnen trotzdem frei bekommen habe, war es wohl eher Kulanz von deren Chefs.
Curry

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stuppsi
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#10

15.02.2007, 14:15

Die Regelung in deinem Vertrag ist ein Entgegenkommen deines Chefs.

Dass die Prüfung bei dir so ungünstig liegt, dass davor ein Feiertag ist, ist Pech. Im Prinzip willst du ja 2 Tage frei. Dann hätten deine Kolleginnen Pech gehabt, dass sie keinen Feiertag davor hatten.

@nancy - stimmt
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