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Kathiali
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#1
08.11.2008, 12:19
Könntet ihr mir hier helfen anhand des Beispieles:
Verkündung 02.05.2008
Zustellung 07.11.2008
Bis wann kann Berufung eingelegt werden?
02.11. spätestens (6 Monate doch ab Verkündung)
Dann die beiden Daten vergleichen. Und dann?
Aarrrgh
Please help me...danke
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Ciara
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#2
08.11.2008, 12:30
Wie du schon sagst, spätestens am 02.11 muss Berufung eingelegt werden.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Kathiali
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#3
08.11.2008, 12:40
Und ein anderes Beispiel, wo man nach dem anderen Datum geht? Kann man mir das aufzeigen? *liebguck*
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sunny84
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#4
08.11.2008, 13:22
Verkündung 02.05.
Zustellung 10.05.
Berufung bis 10.06. (ein Monat ab Zustellung)
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
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Kathiali
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#5
08.11.2008, 16:58
Dankeschön ihr Lieben!
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Gina
#6
08.11.2008, 19:22
Um genau zu sein:
Wenn die Zustellung des vollständig abgefassten Urteils ausbleibt, beginnt die einmonatige Berufungsfrist fünf Monate nach Verkündung zu laufen.
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sunshine24
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#7
08.11.2008, 19:39
Ganz genau. Nur wenn das vollständige Urteil nicht zugestellt wird, gilt das mit den 5 Monaten!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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supibaerchi
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#8
08.11.2008, 21:19
bin gerade verzweifelt am überlegen...
heißt das, wenn die vollständige urteil am 01.11. zugestellt wird, dass man dann Berufung bis 01.12. einlegen kann und nicht schon zum 02.11.?
![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)
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sunshine24
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#9
08.11.2008, 21:20
Doch natürlich kannst du die Berufung auch schon am 02.11. einlegen. Wann du es machst ist egal, du musst nur beachten, dass halt Fristablauf der 01.12. ist!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Ciara
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#10
08.11.2008, 21:23
Gina hat geschrieben:Um genau zu sein:
Wenn die Zustellung des vollständig abgefassten Urteils ausbleibt, beginnt die einmonatige Berufungsfrist fünf Monate nach Verkündung zu laufen.
Wenn die Zustellung des Urteils innerhalb dieser Zeit ausbleibt.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern