Hallo, ich brauche mal wieder eure Hilfe. Unsere Mandantschaft hat uns in einer Scheidungssache beauftragt. Wir sind der Antragsgegner und uns liegt auch schon der Antrag auf Ehescheidung der Gegenseite vor nebst Antrag auf Prozesskostenhilfe. Mein Chef meinte zu mir ich soll auch einen Antrag auf Ehescheidung stellen und auch Prozesskostenhilfe für unsere Mandantschaft beantragen. Wie mache ich das denn? Mache ich eínfach einen Schriftsatz, dass wir der Ehescheidung zustimmen und beantrage zugleich die Prozesskostenhilfe? Und wie schreibe ich das?
Danke schonmal im voraus für eure Hilfe.
Scheidungsantrag
- PeeDee
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1689
- Registriert: 29.01.2007, 17:13
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Troisdorf
Wenn Du auch einen Antrag auf Scheidung stellen sollst, dann schreibst Du den als wärt ist Antragsteller und dazu einen PKH-Antrag.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
- sternchen1981
- Forenfachkraft
- Beiträge: 210
- Registriert: 14.10.2008, 11:13
- Wohnort: Bayern
würd das so schreiben:
Rubrum,...zeigen wir an, dass wir den Antragsgegner anw. vertreten. Für diesen stellen wir den Antrag, dem Antragsgegner PKH zu gewähren,.und RA..beizuorden. Antragsgegner ist nicht in der Lage die Kosten des Scheidungsverfahrens aus eigenen Mitteln aufzubringen. Auf beiliegende Erklärung ü. pers. und wirt. Verh. wird verwiesen.
Zum Scheidungsantrag:
1. Die Generalien sind richtig.
2. Der Antragsgegner wird dem Scheidungsantrag zustimmen.
3. Evtl. weitere Familiensachen im SInne des § 621 ZPO sind z. Zt. nicht anhängig.
Rubrum,...zeigen wir an, dass wir den Antragsgegner anw. vertreten. Für diesen stellen wir den Antrag, dem Antragsgegner PKH zu gewähren,.und RA..beizuorden. Antragsgegner ist nicht in der Lage die Kosten des Scheidungsverfahrens aus eigenen Mitteln aufzubringen. Auf beiliegende Erklärung ü. pers. und wirt. Verh. wird verwiesen.
Zum Scheidungsantrag:
1. Die Generalien sind richtig.
2. Der Antragsgegner wird dem Scheidungsantrag zustimmen.
3. Evtl. weitere Familiensachen im SInne des § 621 ZPO sind z. Zt. nicht anhängig.
Genau so wie sternchen1981 es geschrieben hat, haben wir das auch bei uns immer gemacht.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Es ist aber ein Unterschied, ob man dem Scheidungsantrag nur zustimmt, oder selbst eigenen Scheidungsantrag stellt. Das ist u.U. notwendig, wenn man damit rechnen muß, daß die Gegenseite ihren Antrag wieder zurücknehmen könnte. Ggf nochmal Rücksprache mit dem Chef halten, ob wirklich ein eigener Antrag gestellt werden soll?
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 436
- Registriert: 04.07.2008, 10:30
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wir werden doch einen eigenen Scheidungsantrag stellen. Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]