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Ekonex
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#1
24.10.2008, 14:00
Hallo,
unser Mandant vermietet gewerbliche Räume seiner Firma an ein Ehepaar. Von den Eheleuten wird die Miete für die letzten 3 Monate geschuldet.
Meine Frage:
Ist für die Klage das AG ausschließlich zuständig wegen einer Mietsache oder das LG, da es eine Handelssache ist
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Der GW liegt bei 1629,00 EUR
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#2
24.10.2008, 14:06
Also - bei Mietsachen ist immer das Gericht an dem Ort zuständig, wo sich das Mietobjekt befindet. Normalerweise ist immer das AG zuständig - unabhängig vom SW. Das gilt aber nicht bei Gewerberäumen. Wenn der SW über 5000,00 liegt, ist das LG zuständig.
Da hier der SW darunter liegt, ist das AG zuständig.
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#3
24.10.2008, 14:34
aber in 23 GVG steht, das AG ist in Mietsachen
auschließlich zuständig egal wie hoch der GW ist......sry verstehe es net
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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#4
24.10.2008, 14:35
Aber es gibt die Ausnahme bei Gewerbemieträumen.
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#5
24.10.2008, 14:36
ja wenn du mir noch sagst wo das steht......ist mein wochenende gerettet
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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#6
24.10.2008, 14:38
§ 29 a ZPO
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#7
24.10.2008, 14:39
Absatz 2 glaub ich
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#8
24.10.2008, 14:40
ah ne.... ich muss noch mal gucken
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#9
24.10.2008, 14:41
ist sonst noch jemand on, der mir helfen kann?
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#10
24.10.2008, 14:53
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