Hallo Leute ich hätte da eine sehr dringende Frage!!!
Ich muss unbedingt wissen, ob und welches Rechtsmittel mit gesetzlicher Grundlage es gegen einen von der Gegenseite beantragten Vergleichsbeschluss gibt, in dem die Kosten dem Beklagten, also unserer Gegenseite auferlegt worden sind.
Bitte helft mir sehr schnell!!!
Welches Rechtsmittel gibt es gegen Vergleichsbeschluss
beschluss = sof. beschwerde
aber davon abgesehen - ist doch gut, wenn die gegenseite die kosten auferlegt bekommt !??
aber davon abgesehen - ist doch gut, wenn die gegenseite die kosten auferlegt bekommt !??
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn die Gegenseite die Kosten auferlegt bekommen hat, was wollt ihr dann noch groß machen da bzw. warum?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
ich verstehe das Problem nicht so richtig.
wogegen wollte ihr Rechtsmittel einlegen. Oder habt ihr Angst, daß die Gegenseite Rechtsmittel gegen was auch immer einlegt?
Gegen einen Vergleich gibts kein Rechtsmittel. Wenn er widerruflich ist, kann man ihn eben widerrufen.
Gegen die (falschen) Kosten kann man, je nach dem, einen Berichtigungsantrag (321 ZPO Frist mW 2 Wochen) stellen.
wogegen wollte ihr Rechtsmittel einlegen. Oder habt ihr Angst, daß die Gegenseite Rechtsmittel gegen was auch immer einlegt?
Gegen einen Vergleich gibts kein Rechtsmittel. Wenn er widerruflich ist, kann man ihn eben widerrufen.
Gegen die (falschen) Kosten kann man, je nach dem, einen Berichtigungsantrag (321 ZPO Frist mW 2 Wochen) stellen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Oder wurde ein Vergleich geschlossen und die Kostenfrage ausgenommen, so dass nach 91a ZPO entschieden wurde?