hab da mal eine Frage. Wir sind beauftragt worden als Unterbevollmächtigte zu einem Termin zu erscheinen. Verhandlung fand statt und es wurde ein Vergleich geschlossen. Wir haben unsere Gebühren in einer Rechnung geltend gemacht, die aber auf die Mandanten ausgestellt ist und nicht auf die eigentlichen Prozessbevollmächtigten. Da wir eine Gebührenteilung vereinbart haben, haben wir unsere Gebühren wie folgt berechnet.
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EIG
Pauschale
Mehrwertsteuer
Abzug vom Brutto (50 %) gemäß vereinbarter Gebührenteilung.
So ist ja alles schick. Jetzt rief mich der Prozessbevollmächtigte an und wollte eine Rechnung von uns für den Kostenfestsetzungsantrag die den Prozessbevollmächtigten in Rechnung gestellt werden sollte. Er wollte jetzt dass wir wie folgt abrechnen:
0,65 VG
1,2 TG
1,0 EIG
und andere Kosten.
Ich versteht es nicht, warum er das jetzt so haben will. Er macht dann doch mehr geltend im Kostenfestsetzungsverfahren, als wir eigentlich vereinbart haben. Könnt ihr das verstehen? Weis jetzt echt nicht was ich machen soll.
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Danke euch schon einmal im Voraus.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)