Kostenrechnung für Aktenversendungspauschale und Kopierkosten weitergeben.
Wie berechnet ihr die Dokumentenpauschale ( ich glaube 7000 VV ) ?
Aktenauszug für Versicherung = pro Seite 0,50 EUR
+ MWST...
Aktenversendungspauschale und Kopierkosten an MA ???
Stellt ihr gleich die GK dem Mandant in Rechnung und falls ja, wie...
mit Kopierkosten und MWST.....
Ich würde die Aktenversendungspauschale ohne MWST direkt dem MA
in Rechnung stellen.
Vielen Dank für die Mithilfe.
Kostenrechnung PEA - Kopierkosten
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Den Aktenauszug einer Ermittlungsakte o. ä. an die Versicherung berechnest du mit 25,-- € Pauschalgebühr für die Erstellung der Kopien, dann plus der Kopien (eben bis 50 0,50 € und jede weitere 0,15 €) + Mwst.
Kopiekosten genau das gleiche, mit Mwst. Die Akteneinsichtspauschale (du meinst wohl die 12,-- €) berechnen wir ohne Mwst. Lt. unserem Steuerberater auch korrekt. Viele hier machen das jedoch anders.
Kopiekosten genau das gleiche, mit Mwst. Die Akteneinsichtspauschale (du meinst wohl die 12,-- €) berechnen wir ohne Mwst. Lt. unserem Steuerberater auch korrekt. Viele hier machen das jedoch anders.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Für den Aktenauszug berechne ich gegenüber der Versicherung immer 26,00 €, dass wird auch immer anstandslos gezahlt.
Die 12,00 € berechne ich immer mit Mehrwertsteuer, sowohl das für uns zuständige Finanzamt als auch unser Steuerberater haben uns das so gesagt.
Die 12,00 € berechne ich immer mit Mehrwertsteuer, sowohl das für uns zuständige Finanzamt als auch unser Steuerberater haben uns das so gesagt.
M.E. ist es so:
Kosten, bei denen die Kanzlei direkter Schuldner ist (z.B. Aktenpauschale 12,00 €) müssen mit Ust. weiterberechnet werden, so z.B. an den Mdt.
Kosten, bei denen die Kanzlei nicht direkter Schuldner ist (z.B. Gerichtskostenvorschuss) müssen ohne Ust. weiterberechnet werden.
Gruß
Deichgraf
Kosten, bei denen die Kanzlei direkter Schuldner ist (z.B. Aktenpauschale 12,00 €) müssen mit Ust. weiterberechnet werden, so z.B. an den Mdt.
Kosten, bei denen die Kanzlei nicht direkter Schuldner ist (z.B. Gerichtskostenvorschuss) müssen ohne Ust. weiterberechnet werden.
Gruß
Deichgraf
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Unser Steuerberater hat uns das auch gesagt.Die 12,00 € berechne ich immer mit Mehrwertsteuer, sowohl das für uns zuständige Finanzamt als auch unser Steuerberater haben uns das so gesagt
Wenn du aber mal die Suchfunktion benutzt, findest du einiges über das Thema
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!