Das kenne ich. Und das fällt für mich eigentlich schon unter die "Überstunden", die man vergütet oder einen kleinen Ausgleich dafür erhalten sollte, z.B. mal früher nach Hause gehen, wenn nicht so viel zu tun ist oder so. Aber ich hab bisher leider immer die Erfahrung gemacht, dass das nirgends so richtig gewertet wird, egal, ob man von sich aus mal länger arbeitet oder länger arbeiten muss. Das wird oft leider als selbstverständlich hingenommen, egal, ob man an diesem Tag noch einen Termin hat o.ä.Schneeeule hat geschrieben:Das mit den Überstunden ist wirklich immer anders geregelt. Ich war schon in einer Kanzlei, da konnte ich mir mehr o. weniger ab 1/4 h länger bleiben dies als Übestunden aufschreiben. In einer anderen Kanzlei wurde vorausgesetzt, dass man täglich ca. 1 h länger bleibt als vereinbart, praktisch bis alle Post raus war und meistens haben die Anwälte die Unterschriftsmappen erst genau zum eigentlichen Feierabend gebracht. Wenn sie dann in Schriftsätzen noch was geändert hatten, musste das dann natürlich auch noch geändert werden.
Und ich glaube, solange vom Chef nicht wirklich Überstunden angeordnet werden, kann man diese auch nicht geltend machen, oder? Belehrt mich ggf. eines besseren
Mich selbst ärgert es immer etwas, wenn z.B. eine Frist erst kurz vor Feierabend diktiert wird, obwohl man den Chef schon Tage vorher und am Tag selbst auch unzählige Male daran erinnert hat. Und kurz vor Feierabend kommt dann ein 20-minütiges Diktatband, das geschrieben werden, Korrektur gelesen und der Schriftsatz dann noch durchgefaxt werden will...