Überstunden in der Ausbildung

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*jiris*
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#11

02.10.2008, 12:47

Schneeeule hat geschrieben:Das mit den Überstunden ist wirklich immer anders geregelt. Ich war schon in einer Kanzlei, da konnte ich mir mehr o. weniger ab 1/4 h länger bleiben dies als Übestunden aufschreiben. In einer anderen Kanzlei wurde vorausgesetzt, dass man täglich ca. 1 h länger bleibt als vereinbart, praktisch bis alle Post raus war und meistens haben die Anwälte die Unterschriftsmappen erst genau zum eigentlichen Feierabend gebracht. Wenn sie dann in Schriftsätzen noch was geändert hatten, musste das dann natürlich auch noch geändert werden.
Das kenne ich. Und das fällt für mich eigentlich schon unter die "Überstunden", die man vergütet oder einen kleinen Ausgleich dafür erhalten sollte, z.B. mal früher nach Hause gehen, wenn nicht so viel zu tun ist oder so. Aber ich hab bisher leider immer die Erfahrung gemacht, dass das nirgends so richtig gewertet wird, egal, ob man von sich aus mal länger arbeitet oder länger arbeiten muss. Das wird oft leider als selbstverständlich hingenommen, egal, ob man an diesem Tag noch einen Termin hat o.ä.
Und ich glaube, solange vom Chef nicht wirklich Überstunden angeordnet werden, kann man diese auch nicht geltend machen, oder? Belehrt mich ggf. eines besseren :wink:
Mich selbst ärgert es immer etwas, wenn z.B. eine Frist erst kurz vor Feierabend diktiert wird, obwohl man den Chef schon Tage vorher und am Tag selbst auch unzählige Male daran erinnert hat. Und kurz vor Feierabend kommt dann ein 20-minütiges Diktatband, das geschrieben werden, Korrektur gelesen und der Schriftsatz dann noch durchgefaxt werden will... :wut
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Schneeweißchen
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#12

02.10.2008, 12:51

Wir können uns hier auf der Arbeit gottseidank Ein- und Auschecken, so dass es das Problem mit dem "wie bummele ich meine Überstunden ab" so nicht gibt :-)
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

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Gast

#13

02.10.2008, 13:18

Als ich noch in der Ausbildung war, hatte jeder Angestellte ein kleines Heftchen, in dem die Überstunden VOR dem Anfallen eingetragen werden mussten und auch VOR dem Anfallen vom Anwalt gegengezeichnet werden sollten. Am Ende des Monats wurde durchgerechnet und Freizeitausgleich genommen.

Aber vielen Mitarbeitern war das einfach zu blöd. Die haben dann einfach die Überstunden "so" gemacht - diese wurden dann natürlich nicht ausgeglichen. Aber ich halte Überstunden zur üblichen Praxis. Man kann wirklich nur versuchen, den Chef von einer Ausgleichsregelung zu überzeugen.
alexandras
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#14

02.10.2008, 13:33

in meiner ausbildung war das so, dass die azubis grundsätzlich pünktlich feierabend machen durften. der arme wicht, der dafür verantwortlich war, dass die post auf die post gebracht wird, durfte (sofern alle post schon eingepackt und fertig war) schon eine viertel stunde früher gehen. sollte es aber trotzdem mal gewesen sein, dass man länger bleiben mußte, wurde das auf eine volle 1/4 stunde aufgerundet und dafür bekam man freizeitausgleich. daher hat sich in meiner ausbildungskanzlei das problem nicht ergeben. die ausgelernten refas haben natürlich auch freizeitausgleich bekommen.

ich habe schon verschiedenes erlebt nachdem ich dann ausgelernt war. das beste war, das ich in einer kanzlei ü-stunden ohne ende geleistet habe (wochendsarbeit, länger geblieben, früher gekommen, etc) habe mir alles aufgeschrieben und wenn ich chef gefragt habe, wie er es gerne hätte, hieß es zuerst: ne, wir brauchen sie hier, zahlen sie sich die aus. gut, gedacht gemacht... als einen monat mal bissl mehr auf dem konto vorhanden war, wollte ich mir nur einen teil meiner über 40 stunden auszahlen, da hieß es - kein geld, ich soll abfeiern.... kam mir in dem moment sehr komisch vor. das hatte sich dann schnell erledigt - neuer job, kündigung abgegeben und gleich offenbart, dass ich noch 2 wochen da bin und dann 5 wochen überstunden abbummel und mal urlaub nehme :D

in der kanzlei danach wurden überstunden mit freizeitausgleich abgegolten, ging auch relativ unbürokratisch. stunden aufgeschrieben, bissl gesammelt und dann rein zu cheffe - man bleibe mal einen tag zuhause.

und in meiner jetzigen kanzlei (jaaa, war sehr wechselfreudig ;) ) bleibe ich gerne länger, werde von meinen chefs viel gelobt, und - wenn es ruhig ist - auch mal früher heim geschickt. bisher waren überstunden noch kein wirkliches thema, weil ich mir denke, wenn ich heute eine halbe stunde/stunde länger bleibe und mich die chefs von sich aus mal früher heim schicken, weil nix los ist, könnte ich nicht mit ruhigem gewissen, penibel jede minute aufschreiben :D sie bekommen ja auch mit, wann ich wie länger bleibe, und das bekomme ich auch gedankt, in dem dann einfach ein danke schön kommt. :) klingt komisch, aber ich sowas habe ich in den büros vorher nicht erlebt, dass sowas kam
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Schneeweißchen
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#15

02.10.2008, 13:39

Während meiner Ausbildungszeit war es auch so, dass die Azubis grundsätzlich die Post von allen Angestellten eintüten und dann den ganzen "Weihnachtsmann-Sack" voll auch noch einen guten Kilometer zur Post schleppen mussten (ja, danach hatte man Rückenschmerzen).
Ab und an durfte man die Überstunden dann, wenn man vorher entsprechend gebettelt hatte, abbummeln.
Zum Ende meiner Ausbildungszeit hatte ich ca. 100 Überstunden; alle fein säuberlich in meinem Überstundenbuch eingetragen, mit Datum, genauer Uhrzeit, etc.
Der Personalchef schaute mich an und sagte: "Und diese Überstunden wollen sie ersthaft alle nehmen? Die sind doch nie im Leben alle angefallen. Bedenkene Sie, dass ich Ihr Arbeitszeugnis schreibe".

Naja, ich muss sicherlich nicht erwähnen, dass ich das Angebot, nach Ende der Ausbildungszeit dort übernommen zu werden, dankend abgelehnt habe :-)

... zum Glück; denn jetzt habe ich eine gute Stelle und weiß, dass die Arbeit auch Spaß machen kann!
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alexandras
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#16

02.10.2008, 13:41

da hätte ich das großzügige angebot auch abgelehnt :D da wäre ich auch nicht geblieben. hört sich an nach "überstunden dürfen sie gerne machen, aber erwarten sie keinen ausgleich dafür"
Goldlöckchen

#17

02.10.2008, 14:04

Es stellt sich doch eigentlich als erstes die Frage, wieviele Std. nach der Berufsschule Highlandqueen_89 noch in die Arbeit müsste. Wenn sie täglich 1-2 Überstunden machen muss, aber dafür nach der Berufsschule z.B. vier Std. ins Büro müsste, würde sie ja "draufzahlen".

Außerdem kann ich es nicht fassen, dass so viele geschrieben haben, in der Ausbildung :shock: Überstunden gemacht zu haben! Das gab es in meiner Ausbildungskanzlei nicht.

VG Rapunzel
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#18

02.10.2008, 14:30

Warum würde sie drauf zahlen?
Wenn sie zwei Tage die Woche Berufsschule hat und ca. 3 Stunden danach arbeiten müsste, wären es 6 Stunden, die sie an den übrigen 3 Tagen insgesamt mehr machen müsste.
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#19

02.10.2008, 14:40

Rapunzel hat geschrieben: Außerdem kann ich es nicht fassen, dass so viele geschrieben haben, in der Ausbildung :shock: Überstunden gemacht zu haben! Das gab es in meiner Ausbildungskanzlei nicht.

VG Rapunzel
Dann freu Dich :daumen
Ich kenne es nicht anders - Rekordzeit war mal, dass ich kurz vor Mitternacht (in der Ausbildung) zum Gericht gefahren bin, um den Nachtbriefkasten zu füttern, da Cheffe die Frist (trotz täglicher Erinnerung) fast verpennt hätte.
Viele Grüße

ich
Gast

#20

02.10.2008, 15:50

Bei uns war mal ne wichtige Sache, bei der zu nem Termin ein Gutachten gemacht werden sollte. Dafür waren meine Mitazubine und ich mal von früh halb acht bis nachts (!) um 4 in der Kanzlei.

Gütigerweise durften wir beide am nächsten Tag erst halb zehn in der Kanzlei erscheinen. Ist das nicht nett? Wenn man bedenkt, dass ich damals 1,5 Stunden Fahrtzeit nach Hause hatte...
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