Krankschreibung

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Gast

#11

22.01.2007, 16:47

Ich musste mich auch selbst drum kümmern, als ich acht wochen krank war. Aber da ich ja ne liebe Freundin hatte, hat die das für mich erledigt, da ich mich nur mit zeichensprache und zettel schreiben verständigen konnte und sogar das hat mir meine damalige Kanzlei zur Last gelegt, warum ich nicht mal durchrufen kann und sage, daß ich noch weiterhin krank geschrieben bin, aber wie soll man das machen, wenn man nicht sprechen kann?????
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leilani
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#12

22.01.2007, 17:22

Musste mich auf selbst darum kümmern. Hab sie auch nur kopiert und dann abgegeben/abgeben lassen bzw. an die Schule gefaxt. Gab eigentlich nie ein Problem.

Ich kenne das eigentlich auch nur so, dass man sich selbst drum kümmern muss. Uns haben sie das in der Schule extra gesagt, dass wir selbst verantwortlich sind.

Gibt es jetzt Stress bei Dir?

leilani
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Gast

#13

22.01.2007, 17:22

Also bei uns wurde das durch die Schule ganz easy geregelt:

Der Schüler hat dem Arbeitsgeber seine Krankmeldung RECHTZEITIG vorzulegen. Der Arbeitgeber hat dies mit einem Vermerk (dass es zur Kenntnis genommen wurde) an die Schule weiter geleitet werden.

Sicher hätte ich zumindest in der Kanzlei noch nachgefragt, ob sie sich mit der Schule in Verbindung gesetzt haben. Besonders bei so langer Zeit.
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Vorzimmerkeule
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#14

22.01.2007, 17:23

@Lucilla

Warum versteht es sich Deiner Meinung nach von selbst, dass sich das Büro darum zu kümmern hat? Diejenigen, die eine Berufsschule oder sonstige Schulen besuchen, sind schulpflichtig, nicht der Betrieb oder sonst irgendwer. Solange der Schüler nicht volljährig ist, kann ich noch verstehen, dass die Eltern/der gesetzliche Vertreter dafür Sorge zu tragen haben, aber ansonsten doch nur der Schüler.

Das sind ja nicht nur Krankschreibungen, die zur Schule gelangen müssen. Wenn man 1 oder 2 Stunden verschlafen hat, muss man sich dafür auch entschuldigen. Der volljährige Schüler stellt selbst die Entschuldigung aus und wird ganz sicher in der Regel einen Teufel tun und dies seinem Arbeitgeber zunächst vorlegen, damit dieser dann die Entschuldigung an die Schule verschickt. Ebenso die ärztliche Bescheinigung, wenn man doch mal während der Schulzeit zum Arzt musste, weil man z. B. nüchtern zum Arzt erscheinen musste.

Ein Anruf bei der Schule wird wohl kaum ausreichen. Beim Arbeitgeber musst Du ja auch innerhalb von spätestens drei Tagen (meistens) den Krankenschein vorlegen.
Liebe Grüße, Manu
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#15

22.01.2007, 18:39

Also ich kann nur weitergeben das man sich um seine krankschreibung selber kümmern muss, denn schließlich bist du ja selbst dafür zustänig so wurde mir das auch im betrieb gesagt .
Tut das, was ich auch tun würde :-)
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Lucilla
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#16

22.01.2007, 18:44

Ich weiß ja nicht, ob das da überregionale Unterschiede gibt, aber bei uns (habe in Schleswig-H. gelernt) war es so, dass die Entschuldigungen - auch wenn sie nur für 2 Stunden waren - von der Kanzlei ausgestellt werden mussten. Auf den Krankmeldungen waren dann Sichtvermerke der Kanzlei anzubringen. Also kam man nicht drum herum die Entschuldigungen der Kanzlei zu zeigen bzw. diese von dort ausstellen zu lassen.

Außerdem ist es ja wohl nicht zuviel verlangt, wenn die Kanzlei - wenn sie sowieso gerade die Krankschreibung in der Hand haben und man über eine längere Zeit krankgeschrieben ist - diese mal kurz zur Schule zu faxen.
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#17

22.01.2007, 20:08

nein ist es nicht, aber auch nicht selbstverständlich..
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lamiserable
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#18

22.01.2007, 21:20

Wir haben in der Schule QM-Formulare, die man von der Kanzlei ausfüllen lassen muss und diese selbst einreichen. Es reicht bei uns aber vollkommen aus, wenn der Ausbildungsbetrieb bestätigt, dass man krankgeschrieben ist./war. Eine Vorlage des Krankenscheins ist nicht notwendig. Allerdings sollte man sich zumindest telefonisch in der Schule abmelden, da ansonsten in der Kanzlei nachgefragt wird, wo man steckt. Und so was wirft ja auch ein schlechtes Licht auf einen, da man in so einem Fall ja irgendwie seine eigene Unselbsständigkeit zugibt. (finde ich zumindest mal)
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j3NN
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#19

23.01.2007, 05:59

Also bei uns ist es auch so, ich reich Krankenschein im Büro ein, wenn ich übernen schultag krank war, mach ich ne Kopie vom gelben lass es gegenzeichnen und nimms mit in die Schule. Wenn ich mal verschlafen habe, schreib ich die Entschuldigung und das Büro mussn stempel und ne unterschrift drunter setzen, damit die schule weiss, dass der AG das zur kenntnis genommen hat, nur macht das meine Kanzlei nicht, weil meine BV sagt sie könne mich nicht entschuldigen wenn ich verschlafen habe, aber sie solls ja nur zk nehmen und mich nicht entschuldigen ... nunja aufgrund dessen hab ich mit meinem Lehrer ne Regelung gefunden ... aber da ich eh nie fehle oder so, wenn Zug verspätung hat, hol ich mir von der DB nen Zettel, das Zug Verspätung hat ...

LG j3NN
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Trinity

#20

23.01.2007, 08:23

Bei mir war das so, dass ich den Krankenschein an die Kanzlei geschickt habe und meine Bürovorsteherin hat die gestempelt und an die Schule gefaxt. Ist wohl überall unterschiedlich.
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