Ausbildungsvergütung

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j3NN
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#11

16.01.2007, 21:28

Also ich bin auch aus nrw (Krefeld/Duisburg) im ersten hab ich während der Probezeit 379 bekommen, danach dann 479, im 2. 524 und nun 579 und das is bei uns auch nach der RAK Ddorf meines erachtens
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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Tschakka
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#12

17.01.2007, 09:18

Im 1. 255, im 2. 280 im 3. 325...eindeutig zu wenig würd ich sagen
"Ich liebe solche Momente. Ich winke ihnen zu, wenn sie vorüberziehen."

[color=red]Jonny Depp [/color]
Nikita

#13

17.01.2007, 09:29

hallo!

also in der zeitschrift refaz hat der vorstand des deutschen anwaltsvereins folgende empfehlungen ausgesprochen:


1. lehrjahr 325,00
2. lehrjahr 435,00
3. lehrjahr 525,00

gruß nikita
Gast

#14

17.01.2007, 10:18

Unsere Anwaltskammer empfiehlt

1. Ausbildungsjahr 320,00 €
2. Ausbildungsjahr 500,00 €
3. Ausbildungsjahr 590,00 €

und soviel bekomme ich auch.
RenoNRW
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#15

17.01.2007, 16:15

mir gehts genau wie Gela
Im 1. 255, im 2. 280 im 3. 325.
finde ich auch zu wenig
Tut das, was ich auch tun würde :-)
Gast

#16

18.01.2007, 10:28

Huhu,

also so viel ich weiß, zahlen die meisten RAe nach Tarif. Das ist "meistens" im 1. Lehrjahr 400,00 € im 2. Lehrjahr 450,00 und im 3. Lehrjahr 520,00 €. :roll:

(Das ist zumindest das, was ich aus NRW weiß.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen?
*wink*
Socke
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#17

01.02.2007, 19:56

Pepsi hat geschrieben:ich habe z.B. im zweiten Jahr auf einen Teil meines Gehaltes verzichtet, weil ich sonst Abzüge gehabt hätte..

wieviel kriegst du denn im Moment? ich kann dir das mal ausrechnen..
das ist lieb, nur leider sagt mir das keiner.
Wenn ich frage kommt nur, dass ich bei dem Steuerberater der kanzlei anrufen und es mir erklären lassen.
Ich muss mal auf mein konto gucken
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