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Xuka
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#11
25.03.2008, 15:55
Also ich seh das so:
Zwischen Schnell und Müller liegt ein Leihvertrag vor. Müller wird dadurch Besitzer des Motorrads. Da ich weder bei Besitz noch bei Leihe irgendeinen Anhaltspunkt gefunden habe, dass ein Besitzer keinen Leihvertrag schließen kann, bin ich der Auffassung, dass Müller das Motorrad weiterverleihen darf.
Grüße
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jeanny22
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#12
11.09.2008, 13:48
Welcher Vertrag wird denn durch die Vereinbarung über die Probefahrten geschlossen?
und wer ist Eigentümer und Besitzer?