Zulassung zur Abschlussprüfung?

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Gast

#1

31.12.2006, 00:06

Hallo liebe User!

Ich habe hinsichtlich meiner Abschlussprüfung eine ziemlich komplizierte Geschichte hinter mir:

Im Mai 2006 hätte ich Prüfung gehabt, musste jedoch während der Prüfungen ins Krankenhaus, habe nur die TV-Prüfung ablegen können. Als ich im Juni wieder aus dem Krankenhaus kam, wurde das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Prüfung verlängert, also bis Winter 2006 bzw. Januar/Februar 2007.
Ich hatte mich im Januar 2006 an einem Kolleg beworben, um dort nach der Ausbildung mein Abitur nachzumachen. Nachdem ich von dem Kolleg dann im Juli die Zusage bekam, habe ich meine Ausbildung gekündigt.

Bis jetzt habe ich mich noch nicht für die Prüfung angemeldet, habe aber vor, diese im Winter 2007 nachzumachen, da die Anmeldefrist für Sommer 2007 schon abgelaufen ist. Bei der RA-Kammer wurde mir damals gesagt, dass ich die Prüfung bis zu zwei Jahre nach der ersten versuchten Prüfung wiederholen kann. In der Prüfungsordnung finde ich jedoch nichts darüber ... Kennt sich jemand von euch aus?
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Zonnie
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#2

31.12.2006, 12:06

Anmeldefrist für 2007 jetzt schon abgelaufen??? Bei uns liefen die immer so im Februar ab...
Und mal unter uns: Ich find es ne unkluge Entscheidung, die Ausbildung ohne Abschluss zu kündigen, in der Absicht, die Prüfungen noch irgendwann zu machen...
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Gast

#3

31.12.2006, 12:29

Ich finds unklug über eine Situation zu urteilen ohne die Hintergründe zu kennen. Ich wollte nicht darüber diskutieren ob das in Ordnung ist oder nicht, ich wollte eine Antwort auf meine Frage.

Miri
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#4

31.12.2006, 13:15

sorry, aber die bemerkung hätte ich mir auch nicht verkneifen können..

frag die kammer ,die müssen das wissen..
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Jennifer
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#5

31.12.2006, 18:19

Wahrscheinlich ist das auch von Kammer zu Kammer verschieden... ich würde auch mal direkt dort anfragen.
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
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Sunny
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#6

02.01.2007, 10:35

Ich würd auch einfach mal bei der Kammer nachfragen. Die werde Dir sicher am besten weiterhelfen können.
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leilani
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#7

02.01.2007, 10:49

Also erstmal stimme ich den anderen zu: Ruf einfach bei der Kammer an oder geh am besten vorbei (dann weißt Du, mit wem Du es genau zu tun hast) und erkundige Dich!
Die ganze Story finde ich aber auch ein bisschen schräg. Ich konnte damals auch an zwei Prüfungen nicht teilnehmen, weil ich ins Krankenhaus musste. Aber sobald ich wieder fit war, habe ich die Prüfungen nachgeholt und konnte ganz normal meine Ausbildung beenden. Kann doch irgendwie nicht sein, dass man wegen so etwas gleich ein halbes Jahr dranhängen muss.
Aber vielleicht hat Jennifer Recht und es ist wirklich von Kammer zu Kammer verschieden. Sprich mit denen!

LG leilani
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Gast

#8

03.01.2007, 14:12

leilani hat geschrieben: Die ganze Story finde ich aber auch ein bisschen schräg. Ich konnte damals auch an zwei Prüfungen nicht teilnehmen, weil ich ins Krankenhaus musste. Aber sobald ich wieder fit war, habe ich die Prüfungen nachgeholt und konnte ganz normal meine Ausbildung beenden. Kann doch irgendwie nicht sein, dass man wegen so etwas gleich ein halbes Jahr dranhängen muss.
Aber vielleicht hat Jennifer Recht und es ist wirklich von Kammer zu Kammer verschieden. Sprich mit denen!

LG leilani

Hab heut bei der Kammer angerufen, haut alles so hin wie es mir damals schon gesagt wurde :)
Ich habe damals auch mit der Kammer geredet wegen den Prüfungen, ich musste aber eben das halbe Jahr dranhängen und auch weiter zur Berufsschule gehen und an allen Fächern teilnehmen, auch an TV obwohl ich da die Prüfung schon hatte.

Danke für die Antworten!

Miri
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leilani
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#9

03.01.2007, 14:36

Dann viel Glück für Deine Prüfung!

leilani
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