nicht genügend Abschriften! Konsequenzen?

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Gast

#1

28.12.2006, 17:51

Heute ist nicht wirklich mein Tag! :(

Wir haben heute ein Schreiben vom Landgericht bekommen, in dem darauf hingewiesen wird, dass genügend Abschriften bei einer Klageerwiderung beigefügt werden müssen und das vorher die Klageerwiderung nicht zugestellt werden kann. Ich habe diese Fristsache vor ein einhalb wochen vorbereitet und habe meine Bürovorsteherin stundenlang damit genervt, ob alles so richtig ist (sie hats ausgedruckt, kontrolliert und nach dem anheften der Anlagen nochmals kontrolliert!!!). Es war meine erste Fristsache... Wie schlimm ist es nun, dass das Gericht darauf hinweist? Hat das irgendwelche Konsequenzen? Habe ein schlechtes Gefühl und Sorge, dass ich Ärger von meinem Chef bekommen, der bearbeitet diese Sache ausnahmsweise mal persönlich!

Einen Schönen (Feier)abend!

Lieben Gruß
Janine
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Sabrina_1985
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#2

28.12.2006, 18:29

Hallo!

Ich würde sagen, dass die Frist mit rechtzeitigem Eingang auf jeden Fall gewahrt worden ist. Das Gericht stellt den Gegnern die Klage halt erst mit Einreichung der anderen Abschriften zu, da diese ja nicht verpflichtet sind die Schriftsätze zu kopieren. Gehe mal davon aus, dass es nicht schlimm sein wird; die Sache verzögert sich lediglich ein bißchen!

100%-ig sicher bin ich mir nicht, aber rein instinktiv denke ich so...

Liebe Grüße
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Curry
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#3

28.12.2006, 18:33

Ich würde da zustimmen. Sonst hätte das Gericht wohl auch noch was dazu geschrieben.
Curry

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Sunny
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#4

28.12.2006, 19:25

Ich stimme dem ebenfalls zu. Das wichtigste ist, dass die Frist gewahrt ist. Wir hatten auch schon mal so einen Fall und da haben wir die Abschriften halt noch nachgereicht. Mein Chef meinte damals nur, dass wir es uns in Zukunft merken sollen, damit sowas nicht nochmal passiert (er hat es aber in einem ruhigen Ton gesagt).
Also mach Dir keinen Kopf und schick die restlichen Abschriften einfach nach. Glaubs mir, das wird dir nicht noch einmal passieren, da du immer an den einen Fall denken wirst. ;-)
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Pepsi
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#5

28.12.2006, 20:36

das kann schon deswegen nicht sein, weil sie die ja auch zur Fristwahrung faxen kann.. da sind ja auch nicht alle ABschriften dabei ;-)
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#6

28.12.2006, 20:52

Das schon. Aber solange nicht alle Abschriften da sind wird der Schriftsatz nicht zugestellt. War zumindest bei uns so.
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Pepsi
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#7

28.12.2006, 22:15

darum ging es nicht.. es ging darum, ob die Frist versäumt wurde oder nicht und das ist nicht der Fall
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Sunny
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#8

29.12.2006, 17:16

Sorry Pepsi, wenn ich auch auf das andere eingegangen bin.
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Jennifer
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#9

29.12.2006, 18:52

Sabrina_1985 hat geschrieben:Hallo!

Ich würde sagen, dass die Frist mit rechtzeitigem Eingang auf jeden Fall gewahrt worden ist. Das Gericht stellt den Gegnern die Klage halt erst mit Einreichung der anderen Abschriften zu, da diese ja nicht verpflichtet sind die Schriftsätze zu kopieren. Gehe mal davon aus, dass es nicht schlimm sein wird; die Sache verzögert sich lediglich ein bißchen!
Liebe Grüße
Sehe ich genauso, der Schriftsatz ist ja rechtzeitig eingegangen...
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
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#10

29.12.2006, 19:29

auch wenn das jetzt wieder in euer bild von mir passt (meine art zu antworten)... aber darum ging es hier nun definitiv nicht und es könnte den anschein machen als wäre die zustellung zur fristwahrung nötig... deswegen habe ich dazu geschrieben, dass das nicht notwendig ist..
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