Eilt - Verjährungsfristen

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KatharinaW
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#1

14.08.2008, 14:47

Ich habe mal eine Frage, ob einer von euch weis, nach welchen Regelungen bzw. §§ eine Forderung eines Sachverständiges verjährt? Hoffe ihr könnt mir helfen. Bin mir nämlich bei der Sache nicht sicher, ob es die normale von 3Jahren oder eine andere ist.
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j3NN
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#2

14.08.2008, 16:28

Also ich würde hier auf § 195 BGB tippen. 3 Jahre. Ist ja genaus eine Honorarrechnung wie vom RA, die nach 3 Jahren verjährt. Ist ja irrelevant, was er für einen Beruf ausführt, wie ich finde.
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
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Findik
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#3

14.08.2008, 17:33

Ja, genau das würde ich auch sagen, es ist ja eine ganz normale Forderung. Es geht ja um eine Rechnung und die verjährt in 3 Jahren.
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
KatharinaW
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#4

14.08.2008, 17:59

Okay dann hab ich ja auch nicht so falsch gelegen :) Danke für eure Antworten
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