kann mir bitte jemand die Frage beantworten. Und zwar meint Chef meint, dass für einen Verhaftungsauftrag keine 0,3 Gebühr gem. 3309 ensteht.
Ich bin aber der Meinung das doch eine Gebühr entsteht...
Wir sind da doch tätig. also entsteht meiner Meinung nach eine 0,3 Gebühr, oder?
Achja mein Chef meint, dass diese mit dem ZV-Auftrag erledigt sei. stimmt das?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine
EV und ZV eine Angelenheit?
Ich würde sagen, dass keine 0,3 Gebühr entsteht, da das ganze ja noch zur EV gehört, das ist ja noch nicht erledigt, sondern soll ja mit dem Haftauftrag endlich zum Abschluss gebracht werden.
Hab jetzt das RVG für Anfänger nicht da, so dass ich grad nicht nachschauen kann.
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nd zwar meint Chef meint, dass für einen Verhaftungsauftrag keine 0,3 Gebühr gem. 3309 ensteht.
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die gebührt entsteht nich nochmal
du kannst den verhaftungsauftrag direkt mit in deinen zv auftrag nehmen, ist alles EINS
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Jup - da kann ich nur
. Wir haben auch ne Vorlage, da ist der Verhaftungsauftrag mit drin...
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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