EV und ZV eine Angelenheit?

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Janina
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#41

05.08.2008, 12:06

Ich hab da mal ne Frage.
Also wenn ich einen ZV-Auftrag mit EV-antrag mache. Der Gerichtsvollzieher teilt dann mit, dass der Schuldner die EV bereits vor 1 jahr abgegeben hat. Dann bekomen wir automatisch das Vermögensverzeichnis usw.
Wir verdienen aber doch keine EV-Gebühr, oder? Der Schuldner hat die EV ja schon abgegeben gehabt!
Wir verdienen ja nur die ZV-Geb. oder liege ich da falsch?
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#42

05.08.2008, 12:08

Aber für die Anforderung des Vermögensverzeichnisses.
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#43

05.08.2008, 12:12

Ja klar, Gebühr VV ist angefallen, die habe ich auch im Foko gebucht.
da steht aber immerEV-Geb. evt. noch nachbuchen? Soll diese dann gelöscht werden? oder lasse ich diese im Foko?
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#44

05.08.2008, 12:16

Die für das Vermögensverzeichnis ist doch die 2. Verfahrensgebühr nach 3309.

Die eine ist für den ZV-Auftrag und die andere für die Anforderung des Vermögesverzeichnisses.
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#45

05.08.2008, 12:22

hä, entsteht für die Einholung eines Vermögensverzeichnisses eine Gebühr gem. 3309?
Ich meine ich habe nur die GK für Vermögensverzeichnis i.h.v. 15,00 € gebucht.
_steffi_

#46

05.08.2008, 12:30

Ja, du bekommst für die Anforderung vom Vermögensverzeichnis noch eine 0,3 Gebühr. Die € 15,00 sind ja die GK, die das gericht haben will.
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#47

05.08.2008, 12:33

Genau - die Einholung eines Vermögensverzeichnisses gehört zur Tätigkeit im eV-Verfahren und löst eine 0,3 Verfahrensgebühr nach 3309 aus.
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#48

05.08.2008, 12:38

oh gott, das wuste ich nicht...
ok. dann mache ich den PfÜb vom neuen, viele lieben dank..
wieder was dazu gelernt :-)
LG
_steffi_

#49

05.08.2008, 12:39

Zum Dazulernen ist dieses Forum immer gut :D
Janina
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#50

06.08.2008, 14:12

ich hab da noch eine Frage:
Und zwar, haben wir heute eine Sache bekommen wo der Schuldner die EV zum wiederholten Male nicht abgibt. Der GV hat mitgeteilt, dass er einen Haftbefehl beantragt hat. Entsteht hierfür irgendwie auch eine Gebühr gem. 3309, oder entsteht nichts. Aber wir haben dies ja in unserem ZV-Antrag mit beantragt...
Oder ist dies bereits mit der Gebühr für den ZV-Auftrag erledigt???
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