Hilfe zum Schreiben an StA!

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Ekonex
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#1

30.07.2008, 15:08

Hallo,

brache kurz Hilfe bei dem Satz:

hatte der Beschuldigte auch in dem zivilrechtlichen (arbeitsgerichtlichen) Verfahren bestritten,......

ist das so mit der Grammatik richtig???

und muss das Schreiben an die Staatsanwaltschaft 2-fach raus, also Original und Abschrift???


Danke euch!
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n.i.c.o.l.
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#2

30.07.2008, 15:11

Schreiben an die Staatsanwaltschaft brauchst du nur im Original versenden. Ich denke der Satz hört sich gut an. mhh...
Oi, was für ein Pudel ist das!

:yeah
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PeeDee
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#3

30.07.2008, 15:11

Ich sehe keinen Fehler.

Schreiben an StA müssen nur einfach raus, per Fax würde auch vollkommen reichen.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Ekonex
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#4

30.07.2008, 15:13

super danke nochmals für die schnelle Hilfe :thx
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