Zwangsvollstreckungsauftrag
Stimmt, heiße Diskussionen Das macht wohl wirklich jeder anders, ich schick auch alles nur einfach raus.
- el mirasol
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Danke!
Jetzt hab ich aber noch ein paar Fragen zu den Anlagen.
Wir haben eine Strafanzeige gestellt, muss die mit rein? Und das uns die Akte übersandt wurde?
Dann kam ein Beschluss, dass der Pfüb aufgehoben wurde, den mit reinnehmen?
Was ist mit KFB's?
Jetzt hab ich aber noch ein paar Fragen zu den Anlagen.
Wir haben eine Strafanzeige gestellt, muss die mit rein? Und das uns die Akte übersandt wurde?
Dann kam ein Beschluss, dass der Pfüb aufgehoben wurde, den mit reinnehmen?
Was ist mit KFB's?
Schlaf ist die beste Art der Meditation. (Dalai Lama)
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Also, wir schicken es auch nur einmal im Original raus. Habe noch nie gehört, dass man den Antrag zweimal rausschickt. Beim Pfüb schickt man es dreimal raus. Einmal im Original und dann nochmal zwei Exemplare (für Schuldner u. Drittschuldner), also ich denke es ist egal, ob jetzt einmal oder zweimal.
Aber werde mir wohl auch mal die Rechnung des GV näher ansehen.
Aber werde mir wohl auch mal die Rechnung des GV näher ansehen.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
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- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Also ich schicke immer nur Belege mit für die Beträge, die auch im Forderungskonto aufgelistet sind.
Ob da die Strafanzeige mit rein muss weiß ich ehrlich gesagt nicht. Hab ich noch nie mitgeschickt.
Ob da die Strafanzeige mit rein muss weiß ich ehrlich gesagt nicht. Hab ich noch nie mitgeschickt.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Gruftie
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Stimmt, die gehört nicht zu den Vollstreckungskosten oder -titeln.
Hinsichtlich des KfB frag lieber bei Dir im Büro nach...wir vollstrecken immer nur aus einem Titel, da ansonsten die GV-Kosten zu hoch sind...
Aber das macht wahrscheinlich jedes Büro anders.
Hinsichtlich des KfB frag lieber bei Dir im Büro nach...wir vollstrecken immer nur aus einem Titel, da ansonsten die GV-Kosten zu hoch sind...
Aber das macht wahrscheinlich jedes Büro anders.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Richtig, kommt auch drauf an, was die RSV sagt... Aber wenn aus den Kosten auch vollstreckt werden soll, muß der KFB natürlich im Original mit. Und eben alle Belege, aus denen verauslagte Vollstreckungskosten ersichtlich sind - früher ZV-Aufträge, Pfübs, GVZ-Rechnungen...
- el mirasol
- Daueraktenbearbeiter(in)
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ich hoff, ich habs jetzt komplett gecheckt!
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