Terminsgebühr im allgemeinen
Guck doch einfach mal ins RVG.
Nr. 3104 1,2 aus dem Gegenstandswert bei Berufung und Revision natürlich dementsprechend die anderen Nummern und Höhen.
Nr. 3104 1,2 aus dem Gegenstandswert bei Berufung und Revision natürlich dementsprechend die anderen Nummern und Höhen.
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Terminsgebühr = fällt an, wenn RA z. B. einen Gerichtstermin wahrnimmt oder mit der Gegenseite Verhandlungen führt und so z. B. die Angelegenheit erledigt wird oder z. B. beim eV-Abgabetermin teilnimmt...
Nr. 3104 VV RVG in Höhe ovn 1,2 und natürlich Berufung und Revision in anderer Höhe mit anderen VV-Nr.!
Nr. 3104 VV RVG in Höhe ovn 1,2 und natürlich Berufung und Revision in anderer Höhe mit anderen VV-Nr.!
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- Registriert: 04.07.2008, 10:30
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Eine Terminsgebühr kann auch im schriftlichen Vorverfahren anfallen, wenn z. B. ein Anerkenntnisurteil ergeht, dann sind es 1,2 Terminsgeb.. Bei einem Versäumnisurteil, egal ob im schriftlichen Vorverfahren oder nicht sind es 0,5 Terminsgeb.
LG
LG
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]