Herausgabe Original an Gegner

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Benutzeravatar
Tschakka
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 57
Registriert: 27.11.2006, 12:05
Wohnort: Stralsund

#1

24.07.2008, 16:03

Hallo,

in einer Sache haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt, damit unserer Mandantin nicht mehr der Strom abgestellt wird.

Darauf hin gab es einen Beschluss bei dem die Antragsgegnerin unterlag.

Nun haben wir ein Schreiben der Gegenseite bekommen, dass sie sich an den Beschluss halten werde und ihre Forderungen im Wege des Klageverfahrens geltend machen werde.

Nun will die Gegenseite auch, dass wir die einstweilige Verfügung im Original an diese rausgeben.

Meine Frage: Müssen wir die rausgeben?
"Ich liebe solche Momente. Ich winke ihnen zu, wenn sie vorüberziehen."

[color=red]Jonny Depp [/color]
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#2

24.07.2008, 16:06

Äh wie jetzt - sie will sich dran halten und was will sie im Klageverfahren geltend machen?

Ich würd jedenfalls nichts rausgeben!
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#3

24.07.2008, 16:08

Verstehe ich jetzt auch nicht ganz. Ich würde hier gar nichts herausgeben.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#4

24.07.2008, 16:11

Sachverhalt schon klar. Die Antragsgegnerin (Stromlieferant) hat wegen rückständiger Zahlungen angedroht, den Strom abzustellen, das ist ihr per einstweiliger Verfügung untersagt worden und jetzt will sie wegen der offenen Forderungen den Klageweg beschreiten.

Ich würde auch nichts rausgegeben (so aus dem Bauch raus...)
Zuletzt geändert von HIMI am 24.07.2008, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
ich glaub mich knutscht ein Elch
gkutes

#5

24.07.2008, 16:11

na der stromversorger ist der meinung, dass die rechnungen nicht bezahlt wurden und hat den strom abgestellt. dagegen gab es eine einstweilige. nun wollen sie die stromrechnungen einklagen. so versteh ich das.

herausgeben würde ich auch nichts!
nur weil die sagen, dass sie sich dran halten werden. dass ich nicht lache
blackswan

#6

24.07.2008, 16:13

ja auf keinen Fall herausgeben, habt ja dann falls doch abgestellt wird nichts mehr in der Hand
Benutzeravatar
Tschakka
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 57
Registriert: 27.11.2006, 12:05
Wohnort: Stralsund

#7

24.07.2008, 16:14

Ja, aber snd wir berechtigt, das zu behalten?
"Ich liebe solche Momente. Ich winke ihnen zu, wenn sie vorüberziehen."

[color=red]Jonny Depp [/color]
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#8

24.07.2008, 16:15

Ich würde das Original behalten. Soll der Gegner doch est mal Purzelbäume schlagen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#9

24.07.2008, 16:18

Ja, aber snd wir berechtigt, das zu behalten?
Die Frage ist doch vielmehr, ob die Gegenseite berechtigt ist, die Herausgabe zu verlangen. Sollen die doch dafür eine gesetzliche Grundlage nennen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
gkutes

#10

24.07.2008, 16:18

genau. sehr gute anwort, curry.
Antworten