Wahrscheinlich wirklich sehr blöde Frage zu Abschriften

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Kayusha
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#1

24.07.2008, 12:25

Hallo! :D

Hier liegt ne Klageerwiderung mit der Notiz ich möge Abschriften beilegen, und ans AG senden...
Wieviele Abschriften lege ich denn einer Klageerwiderung bei?Zwei oder drei?
Und muss da der "Abschrift" Stempel rauf?

Vielen Dank schonmal...
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Smilie
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#2

24.07.2008, 12:26

Ich gegen mal aus, dass nur 1 Kläger und 1 Beklagter beteiligt sind. Dann füge ich nur 1 beglaubigte und 1 einfache Abschrift bei. Jedesmal mit entsprechendem Stempel drauf.
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Kichererbse
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#3

24.07.2008, 12:26

Soviel, wie du auf der Gegenseite hast und eine mehr (die eine ist dann begl. Abschr.)
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Curry
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#4

24.07.2008, 12:30

Für jede Gegenseite fügst du 1 beglaubigt und 1 Abschrift bei.
Curry

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#5

24.07.2008, 12:30

Kann mich nur anschließen. Du machst es wie bei einer Klage oder jeden anderen Schriftsatz ans Gericht.
Für jeden Gegner bzs. jeden gegnerischen Prozbev. eine beglaubigte und einfache Abschrift.
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Kichererbse
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#6

24.07.2008, 12:32

Äh curry natürlich, ich bin jetzt - warum auch immer - davon ausgegangen, dass die Gegenseite alle beim gleichen Anwalt sind - soll ja vorkommen ;)
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Kayusha
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#7

24.07.2008, 12:33

Huh! Kann ICH denn ne Abschrift mit nem "beglaubigt" Stempel versehen??

Ansonsten GRAZIE, dann kann ich das jetzt erledigen...
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Kichererbse
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#8

24.07.2008, 12:34

Ja, so mach ich das immer, ich weiß aber, dass viele eine weitere Ausf. des Schriftsatzes ohne Original-Unterschrift mit nem "begl. Abschrift"-Stempel versehen und dann dort unterschreiben.
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#9

24.07.2008, 12:36

Jup - wir machen das so :-)
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#10

24.07.2008, 12:37

Klar, wird immer eine Abschrift mit beglaubigt gestempelt, die vom RA genau wie das Original unterschrieben wird und eine einfache Abschrift ohne Unterschrift. Hast du schon mal eine Klageschrift komplett fürs Gericht fertig gemacht?
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