Hilfe Formulierung Kondolierungsschreiben

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Ekonex
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#1

23.07.2008, 13:49

Hallo!

Da ich heute alleine im Büro bin, kann ich nicht meine Kollegin um Hilfe bitten, es geht darum, dass ein Mdt von uns verstorben ist und ich ein Kondolierungsschreiben an die Familie raus schicken soll. Leider habe ich so was noch nicht geschrieben und ne Vorlage haben wir im PC nicht. Wenn viell. jemand Zeit hätte so was kurz zu formulieren wäre ich sehr dankbar

Ps. Der Rechtsanwalt sagte mir noch ich soll dann am Ende nachfragen ob der Prozess weiter geführt (von den Erben, wenn’s welche gibt) werden soll aber so plump kann ich dass nicht ausdrücken!!!
secret72

#2

23.07.2008, 14:02

War es ein langjähriger Mandant? Hattet Ihr viel mit ihm zu tun? Dürfte ein dem Anlass entsprechendes Gedicht mit eingebaut werden?
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Ekonex
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#3

23.07.2008, 14:05

Nein es war jemand den wir nicht gut kannten und es geht den RA nur wohl darum zu erfahren ob die Sache trotzdem weiter geführt werden soll, aber ich finde ich kann eine Woche nach dem Tod nicht nur einfach so etwas fragen!
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Bibi
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#4

23.07.2008, 14:13

Da muss ich Dir Recht geben Ekonex. Ich würde an Deiner Stelle den Chef bitten mit der Frage bzgl. der Fortsetzung des Prozesses noch zu warten. Ob es Erben gibt, kann er zu gegebener ZEit auch über das nachlassgericht klären. Evtl. steht ja jetzt auch noch gar nicht fest wer Erbe ist, so kurz nach dem Tod Eures Mdt.

an die Firma würde ich schreiben:

Sehr geehrte Damen und HErren,

soeben erfahren wir, dass Herr XXXX verstorben ist. Im meinem Namen und im Namen meiner Mitarbeiter/innen möchte ich Ihnen hiermit mein herzliches Beileid zu dem erlittenen Verlust ausdrücken.

MfG

So in etwa würd ich es formulieren.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
secret72

#5

23.07.2008, 14:24

Das stimmt, das wäre taktlos.

Vielleicht kann / sollte man erst Kondolieren und dann in zwei / drei Wochen nachfragen. Ich weiß - wird Chef anders sehen.

Aber vielleicht melden sich die Angehörigen ja auch bei Euch aufgrund Eures Schreibens und dann kann man sie immer noch fragen.
Tigra
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#6

23.07.2008, 14:35

also gedicht oder so würde ich nicht reinmachen.
ich hatte sowas mal in meiner ausbildungszeit. aber ehrlich weiß ich nicht mehr was wir da geschrieben haben.

ich würde vielleicht vorsichtig reinsetzen:

Je nach dem: aufgrunddessen habe ich das vorläufige Ruhen des Verfahrens beantragt.

Ich werde zu gegebener zeit auf die Angelegenheit zurückkommen.
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ciryll
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#7

23.07.2008, 14:38

also je nach wichtigkeit des verfahrens finde ich den vorschlag von sway super.....vorläufiges ruhen des verfahrens beantragen und gericht erstmal davon in kenntnis setzen dass eine verfahrenspartei verstorben ist.....

wenn ich mich recht erinnere setzen die das verfahren dann von selbst erstmal aus
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Ekonex
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#8

23.07.2008, 14:45

Ja Schreiben ans Gericht habe ich schon gemacht....sollte ich vielleicht dann erwähnen dass ein Rechtsschrein anhängig ist und wir das Gericht bereits informiert haben.
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ciryll
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#9

23.07.2008, 14:52

wat für ein schönet wort "rechtsschrein" :-)

ich würde deshalb vielleicht eine woche später schreiben oder doch jetzt ach ich bin da auch unsicher :-)
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Ekonex
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#10

23.07.2008, 14:55

also habe ich jetzt:

soeben erfahren wir, dass Herr XXX verstorben ist. Im meinem Namen und im Namen meiner Mitarbeiter möchte ich Ihnen hiermit mein herzliches Beileid zu dem erlittenen Verlust ausdrücken.

Ich habe bereits das zuständige Gericht in Kenntnis gesetzt und werde zu gegebener Zeit auf die Angelegenheit zurückkommen.

In stillem Gedenken

Rechtsanwalt


....
ist das so ok?
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