Restschuldbefreiung
Wie die anderen bestätigt haben: Hat nix damit zu tun.
Der Schuldner bekommt irgendwie nach dem 5. oder 6. Jahr einen Treuebonus, wenn er artig seine Einnahmen und sonstiges angibt und immer an die Gläubiger ausgezahlt wird..das wird -soweit ich weiß- dann vom einbehaltenen Betrag an ihn zurückgezahlt, ist quasi ne Belohnung für den Schuldner
Kann ich aber morgen im Büro noch mal ganz genau raussuchen. Hatte ich selber auch noch nicht, war nur auf zahlreichen Seminaren.
Der Schuldner bekommt irgendwie nach dem 5. oder 6. Jahr einen Treuebonus, wenn er artig seine Einnahmen und sonstiges angibt und immer an die Gläubiger ausgezahlt wird..das wird -soweit ich weiß- dann vom einbehaltenen Betrag an ihn zurückgezahlt, ist quasi ne Belohnung für den Schuldner
Kann ich aber morgen im Büro noch mal ganz genau raussuchen. Hatte ich selber auch noch nicht, war nur auf zahlreichen Seminaren.
Der Treuebonus beläuft ich nach dem 4. Jahr der Wohlverhaltnsphase auf 10 % des im 4. Jahr vom Treuhäder einbehaltenen Betrages und nach dem 5. Jahr auf 15 % dieses Betrages. Den kann man dann beim Treuhänder als Drittschuldner pfänden, welcher Betrag letztlich dabei rauskommt....man weiss es nicht...
Jedes Ding hat zwei Seiten. Mit Rechtsanwalt drei.