Restschuldbefreiung

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charly03
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#11

21.07.2008, 16:32

:zustimm Hast du richtig verstanden.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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AnFi
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#12

21.07.2008, 17:26

:zustimm

Die neue Forderung ist von der Restschuldbefreiung (auch Wohlverhaltensphase) nicht betroffen.
Liebe Grüße
AnFi
Nine
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#13

21.07.2008, 19:03

Wie die anderen bestätigt haben: Hat nix damit zu tun.

Der Schuldner bekommt irgendwie nach dem 5. oder 6. Jahr einen Treuebonus, wenn er artig seine Einnahmen und sonstiges angibt und immer an die Gläubiger ausgezahlt wird..das wird -soweit ich weiß- dann vom einbehaltenen Betrag an ihn zurückgezahlt, ist quasi ne Belohnung für den Schuldner :aufhaeng
Kann ich aber morgen im Büro noch mal ganz genau raussuchen. Hatte ich selber auch noch nicht, war nur auf zahlreichen Seminaren.
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darkangel
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#14

22.07.2008, 09:40

Das wäre nett, wenn du noch etwas dazu finden würdest und es mir dann hier reinstellst....

Danke an alle, hab es jetzt verstanden.

:pcwink
Nine
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#15

22.07.2008, 17:34

Sorry, heute hatte ich so viel zu tun, aber ich versuche, da morgen mal dran zu denken. Sonst kannste mich auch gerne mit ner PN dran erinnern ;-)
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Pixie82
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#16

22.08.2009, 19:05

Der Treuebonus beläuft ich nach dem 4. Jahr der Wohlverhaltnsphase auf 10 % des im 4. Jahr vom Treuhäder einbehaltenen Betrages und nach dem 5. Jahr auf 15 % dieses Betrages. Den kann man dann beim Treuhänder als Drittschuldner pfänden, welcher Betrag letztlich dabei rauskommt....man weiss es nicht...
Jedes Ding hat zwei Seiten. Mit Rechtsanwalt drei.
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