Kostenausgleichantrag

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tiko73

#11

16.07.2008, 17:20

:zustimm @gkutes
Ich vermute auch mal, dass die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben wurden. Deshalb darf dann auch die Einigungsgebühr nicht mit in den KAA, die Terminsgebühr aber halt schon.
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Cherry-Cola
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#12

16.07.2008, 20:09

Ja, die Kosten des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben.

Ich habe bloß noch nicht so viel im Rechtsanwaltsbereich gemacht, deshalb wusste ich nicht weiter.

Habe nun auch eine neue Frage!!!!

Und zwar soll ich nun einen Kostenfestsetzungsantrag machen.

Eigentlich kein Problem, aber eine besonderheit wohl. Und zwar ist ein selbstständiges Verfahren voraus gegangen. Was muss ich denn nun beachten?

Ich hätte ja nun insgesamt eine

Geschäftsgebühr
Verfahrensgebühr
Terminsgebühr
Fahrtkosten
Tage- und Abwesenheitsgeld
und PT-Pauschale (für außergerichtlich und gerichtlich)

Die Geschäftsgebühr nehme ich ja nicht mit in den KFA rein und dann ja wohl die PT-Pauschale für die außergerichtliche Tätigkeit auch nicht.

Umsatzsteuer auch nicht, da der Mandant Vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Ich kapier aber nicht was ich beachten muss.

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
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Blub
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#13

16.07.2008, 20:21

Meinst du mit dem selbstständigen Verfahren das selbständige Beweissicherungsverfahren?

Meinst du mit der außergerichtlichen Gebühr (Geschäftsgebühr) die Gebühr aus dem selbstständigen Beweissicherungsverfahren? Wenn ja: Im Beweissicherungsverfahren bekommt man eine Verfahrensgebühr.
Soweit ich das noch in Erinnerung hab, wird die dort entstandene VG nämlich im sogenannten streitigen Verfahren/Klageverfahren voll angerechnet.

Ich würde hier nun wie folgt abrechnen. (Falls außergerichtliche Tätigkeit war)

1. Außergerichtlich
1,3 GG 2300
PE 7002 max. 20 €19 % USt 7008

2. Selbstständiges Beweissicherungsverfahren
1,3 VG 3100
- 0,65 GG 2300
1,2 TG (falls angefallen)
PE 7002 VV max. 20 €
19 % USt 7008

3. Gerichtsverfahren
1,3 VG 3100
- Anrechnung 3100 aus selbst. Verfahren (verminderte Gebühr)
1,2 TG

1,0 EG (aber nicht mit in KF-Antrag nur gegenüber MA)

PE 7002 VV max. 20 €
19 % Ust 7008


Das was ich in Farbe geschrieben habe, würde ich in den KF-Antrag rein nehmen.
Zuletzt geändert von Blub am 17.07.2008, 07:43, insgesamt 4-mal geändert.
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Cherry-Cola
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#14

16.07.2008, 20:32

Oh ja sorry, ich meinte das selbstständige Beweissicherungsverfahren. Und ich meinte mit der außergerichtlichen Gebühr die Geschäftsgebühr.

Ich erzähl einfach mal eben grob was passiert ist.

Kaufvertrag über Auto. Auto erhalten aber KP nicht gezahlt.
Aufforderungsschreiben. Dafür ja Geschäftsgebühr.

Dann hat der Käufer nicht gezahlt weil weil er meint es wären Mängel da. Also hat der Beklagte das selbstständige Beweissicherungsverfahren beantragt. Also Gutachter.

Unser Mdt ist. Kläger und Widerbeklagte

und Gegner dann ja Beklagter und Widerkläger.

Dann wurden die Verfahren durch Beschluss verbunden.

Termin hat auch stattgefunden.

Dann Urteil wo drin steht, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.


Versteh ich dich *Blub* nun richtig:

Ich habe eine 1,3 GeschäftsG rechne darauf hin eine 0,65 VerfahrensG für das selbst. Beweiss.verf. an.

Dann habe ich in meinem KFA eine 1,3 VerfG und rachne da dann nochmal die 0,65 VerfG für das selbst B.verf. an.
Dann noch die 1,2 Terminsgebühr.
Und wie ist da mit PT-Pauschale?
Die bekomm ich doch 2 x in voller Höhe, einmal für das Beweissicherungsverf. und einmal für das gerichtliche Verfahren, oder?

Und die Umsatzsteuer nehme ich doch nicht mit rein, da der Mandant Vorsteuerabzugsberechtigt ist, oder sehe ich das falsch?

Ich hoffe das ist so verständlich!
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Blub
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#15

17.07.2008, 06:18

schau dir oben nocheinmal meine berechnung an.
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jenniver
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#16

17.07.2008, 10:16

Du bekommst nur einmal 1,3 VG für das selbst.Bverf. vgl. Vorbemerkung 3 Absatz 5.
Und die Umsatzsteuer nehme ich doch nicht mit rein, da der Mandant Vorsteuerabzugsberechtigt ist, oder sehe ich das falsch?
Das siehst du richtig.
gkutes

#17

17.07.2008, 10:42

dein kfa ( teils kopiert von blub)

Selbstständiges Beweissicherungsverfahren
0,65 VG 3100 (weil anrechnung der GG)
1,2 TG (falls angefallen)
PE 7002 VV max. 20 €

Gerichtsverfahren
1,3 VG 3100
- Anrechnung 3100 aus selbst. Verfahren (verminderte Gebühr)
1,2 TG
PE 7002 VV max. 20 €

Achtung wegen dem SW weil du ja anscheinend Klage+Widerklage hast!
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Blub
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#18

17.07.2008, 16:27

:zustimm hattte das mit der Vorsteuerabzugsberechtigung überlesen sorry.. :)
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