Mahnbescheid - der besonderen ART ? Wie geht das ?

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AnFi
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#11

16.07.2008, 11:14

Doch für Schadenersatz gibt es eine Katalognummer.. sogar zwei.

Ich würde in diesem Fall Nummer 29 nehmen - Schadenersatz aus Unfall/Vorfall.

Aber wie genau das zu handhaben ist, wenn dein Chef als Antragsteller aufgeführt werden soll, weiß ich nicht. Jedenfalls kannst du, wie bereits gesagt, die Anwaltsgebühren dann nicht mit einbinden. Habt ihr vielleicht einen 2 Anwalt in der Kanzlei? Dann könntet ihr das auch über ihn laufen lassen, weil dann wäre das Honorar wieder abzurechnen.
Liebe Grüße
AnFi
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skugga
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#12

16.07.2008, 11:20

Sorry, aber wenn Dein Chef das per MB machen möchte, dann tritt er m. E. der eigenen Mandantschaft vors Schienbein.

Aber bitte, wenns schön macht... An solchen Punkten sehe ich die Diskussion auch nicht mehr ein. Machs. Soll er halt glücklich damit werden.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
HIMI
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#13

16.07.2008, 11:21

@stein: schick deinen Cheffe mal zu uns :twisted: - wenn das meiner wäre, dem würde ich was husten.

Natürlich will die RS die billigste Lösung, das ist schon klar.

Aber: Ihr vergeudet erhebliche Vorteile in der Vollsteckung UND (!!!) die Forderung geht im Falles eines Insolvenzverfahren unter, was bei Forderungen aus unerlaubter Handlung nicht der Fall ist (soweit ich weiß).

Jetzt MB zu beantragen statt zu klagen würde ich für einen echten Bearbeitungsfehler halten, der die MDTin zu Schadensersatzforderungen der Kanzlei gegenüber berechtigen könnte.

Außerdem wäre die von Advocatus angeregte Frage des Urkundsverfahrens zu prüfen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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skugga
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#14

16.07.2008, 11:26

So seh ich das auch, Himi. Eigentlich ein Fall, den man schon mal vorab der Haftpflicht darlegen sollte.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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stein
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#15

16.07.2008, 11:52

Jou, der Schuldner ist HARZ 4 Empfänger. Hätte er sonst eine Bank überfallen ?
supi, ich hab immer super Fälle auf dem Tisch.
Mache es jetzt einfach - bin dann eh in Urlaub - wenn er es doch so will.
:uebel

:thx für eure Hilfe.
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Flex
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#16

16.07.2008, 11:56

Da Dein Chef nicht Anspruchsinhaber (nicht aktivlegitimiert) ist, wird die Klage mit diesem Argument bereits abgewiesen werden. Bekommst Du aber den Vollstreckungsbescheid, dann hast Du jedenfalls einen Titel, auch wenn er nicht "korrekt" ist.

M.e. können Schmerzensgeldansprüche (höchstpersönliches Recht) auch nicht abgetreten werden, insofern kann man es wohl auch nicht umgehen.

Bei einer Klage mußt Du den Namen der Mandantschaft angeben, kannst aber gegenüber dem Gericht anregen, dass die Mandantschaft in dem Verfahren namentlich nicht genannt wird, weil sie Angst hat bzw. ihr erhebliche Nachteile drohen. Da steht auch was in der ZPO, weiß aber nicht genau wo.

Wenn Du ein schriftliches Anerkenntnis oder einen schriftlichen Vergleich hast, kannst Du auch Urkundenmahnbescheid beantragen.
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Kerima
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#17

16.07.2008, 12:00

@stein: nicht aufregen - kann total gut verstehen, dass es nervt, wenn man was machen soll, was man für falsch hält.

Allen Ernstes hab ich doch letztens einen Pfüb mit einem Titel beantragen sollen, der noch keinen Zustellungsnachweis hatte, weil wir noch von Anwalt zu Anwalt hätten zustellen müssen.
Egal - ich habs gemacht - Diskussionen sind zu meinem Nachteil ausgelegt worden. Fakt ist: Monierung bekommen, wir sollen Verfahrensmängel beheben

ZUSTELLUNGSNACHWEIS FEHLT

Manchmal muss man einfach "den Schwanz einziehen" und sich den Tag notieren, wo man dem Herren mitgeteilt hat, dass es der falsche Weg ist.
Später darf man dann nur nicht zu strahlend grinsen, wenn man doch recht hatte. ;-)
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skugga
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#18

16.07.2008, 12:12

So ist das, Kerima.

In meinem früheren Büro durfte ich mich einmal anpampen lassen, Titel/Klausel/Zustellung sei ja wohl das kleine Einmalein. Jo - allerdings hab ich dann zurückgepampt, daß das wohl kaum für die vom Gericht verlangte qualifizierte Klausel gilt. Da war dann erstmal kleinlautes Schweigen. In der gleichen Sache gabs dann noch das völlige Chaos, weil sich die zuständigen Rpfl nicht einig waren, ob qualifizierte Klausel oder nicht.

Und woran lags? Daran, dass el cheffe (und der Richter mit seinen Supervorschlägen, aber die sind da ja auch nicht besser...) einen Vergleich abgeschlossen hatte, mit dem man alles möglich konnte... an die Wand nageln, Papierflieger bauen..., bloß nicht vollstrecken.

stein, dreimal darfste raten, wer das im Zweifelsfall verbockt hat? Wir, logisch. Wir sind ja auch so oft mit im Termin und schließen die Vergleiche ab.

Denk Dir einfach: "Du hast recht - und ich meine Ruhe!" und laß ihn damit auf die Nase fallen. Soll nicht mehr Dein Problem sein.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Kerima
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#19

16.07.2008, 13:01

Höchst erstaunlich, dass man unsere Berufsbezeichnung nicht mal irgendwann in "Jederzeit-Sündenbock" und "Für-Chef-Kopf-Hinhalter" geändert hat. :-)

How ever:
Man bekommt irgendwann ein dickes Fell. :D

In dem Sinne:
Frohes Schaffen noch. *lacht*
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Curry
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#20

16.07.2008, 13:09

Aber: Ihr vergeudet erhebliche Vorteile in der Vollsteckung UND (!!!) die Forderung geht im Falles eines Insolvenzverfahren unter, was bei Forderungen aus unerlaubter Handlung nicht der Fall ist (soweit ich weiß).

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stein, das oben von HIMI genannte ist in jedem Fall zu beachten! Man kann glaube ich die unerlaubte Handlung auch nach dem Mahnverfahren später noch feststellen lassen. Aber das wäre der gleiche Aufwand, wie eine Klage. Ich halte einen MB da für gar nicht sinnvoll!
Curry

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