Kostenausgleichantrag

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Cherry-Cola
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#1

15.07.2008, 21:30

Ich habe mal eine Frage.

Ich soll einen Kostenausgleichantrag an das Amtsgericht machen.

Das ist ja ein ein Kostenfestsetzungsantrag nach § 106 ZPO.

Ich soll da eine Verfahrensgebühr mit reinnehmen. Eine Terminsgebühr für den Vergleich. Aber keine Vergleichsgebühr.

Mit der Vergleichsgebühr ist wohl, die Einigungsgebühr gemeint, oder?

Viele Grüße
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charly03
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#2

15.07.2008, 21:33

:zustimm
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

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Cherry-Cola
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#3

15.07.2008, 21:34

und warum nimmt man die Einigungsgebühr nicht mit rein?
Moni82

#4

15.07.2008, 21:35

Das fragst du am besten den, der das gesagt hat. Fällt mir spontan ma nix zu ein.
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charly03
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#5

15.07.2008, 21:36

Kann ich dir auch keine Antwort drauf geben. Wirklich mal da nachfragen, wo die Anweisung her kam..
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sunshine24
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#6

15.07.2008, 21:36

Wie wurde denn der Vergleich geschlossen? Außergerichtlich oder gerichtlich?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Moni82

#7

15.07.2008, 22:02

Selbst bei außergerichtlich müsste die Gebühr doch mit rein oder steh ich jetzt total aufm Schlauch?
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Cherry-Cola
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#8

15.07.2008, 22:02

Gerichtlicher Vergleich
gkutes

#9

15.07.2008, 22:22

die kosten des vergleichs werden wohl gegeneinander aufgehoben???
wer hat denn gesagt, dass die gebühr nicht mit in den KAA rein soll? am besten schaust du dir den vergleich mal genauer an. man soll ja nicht immer gleich machen, was andere sagen ;)
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sunshine24
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#10

15.07.2008, 22:23

Hmm, war mir jetzt nicht sicher wegen außergerichtlicher Vergleich, deswegen hab ichs mal in die Runde geworfen.

Aber beim gerichtlichen Vergleich gehört die 1,0 auf jeden Fall mit rein. Hmm, vielleicht steht irgendwas Spezielles im "Urteil" drin wegen der Kostentragung? Mir fällt jetzt sonst nichts mehr grad ein ...
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