Schreiben einer Mietminderung

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Smilie
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#11

10.07.2008, 16:40

Toll - die SB wenn die SB bei 150,00 € liegt, ist Euch auch nicht viel geholfen. Dann liegt Eure Rechnung eher drunter.

Aber mal ehrlich: Was bitte willst Du denn argumentieren? Mdt hat kein Geld und kann Miete nicht zahlen. Fertig.... Kann ich nicht nachvollziehen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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LuzZi
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#12

10.07.2008, 17:33

Auch wenn er eine RS hat, wenn ich als Vermieter ein Schreiben eines Anwalts von einem meiner Mieter bekommen würde wo drin steht, dass er ja über wenig Geld verfügt und die Miete mindern möchte, da packe ich mir doch an den Kopf! Der Typ hat Geld für einen Anwalt - der Vermieter weiß ja wohl nichts von der RS - dann kann er auch meine Miete zahlen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
jenniver
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#13

10.07.2008, 17:39

Schön das der Mieter eine RSV hat, aber dafür wird - egal ob SB oder nicht - keine RSV Deckungszusage geben. Das hat doch nichts mit Mietrechtsschutz zu tun.
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Reno2212
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#14

15.07.2008, 10:48

Hallo,

also, ich denke, dass eine Mietminderung wg. wenig Geld rechtlich nicht vertretbar ist. Man kann die Miete z. B. wg. Mängeln der Sache mindern, aber nicht weil man keine Kohle mehr hat. Eine Mietminderung setzt ja auch voraus, dass man bei Wegfall des Grundes der Mietminderung, die volle Mieter wieder aufbringen muss, wenn der Mangel vom Vermieter behoben wurde. Aber dauerhaft die Miete zu mindern, aus solch einem Grund halte ich für falsch und würde ich in der Kanzlei auch so nicht machen.
An Deiner Stelle würde ich im Namen des Mandanten ein höfliches Schreiben fertigen, mit der BITTE (!!!) die Miete herabzusetzen, da sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ins Negative verändert haben, man das Mietverhältnis aber ungern beenden möchte.
Irgendwie so in der Art..

LG
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Coschi
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#15

15.07.2008, 11:57

Ich würde das Schreiben auch im Namen des Mandanten schreiben und nicht in Anwaltsdeutsch, weil so wird kein Mensch schreiben, der sich die Wohnung nicht mehr leisten kann.

Wie lange wohnt er schon in der Wohnung?
Ist er arbeitslos geworden?
Wieviel Miete will er denn mindern?
Ist er Kindern zum Unterhalt verpflichtet?
Ist die Frau/Freundin ausgezogen?

Vorschuss verlangen!!!
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Findik
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#16

15.07.2008, 12:09

Danke an euch alle. Ich habe das Problem jetzt einfach so gelöst, dass ich mit dem Mandanten gesprochen habe und ihm die Situation erklärt habe, dass aufgrund seiner schwachen wirtschaftlichen Lage nicht einfach die Miete gemindert werden kann. Jetzt habe ich, wie Reno2212 schon vorgeschlagen hat, die Gegenseite ganz nett angeschrieben und gebeten, ob sie die Miete vorläufig vielleicht etwas herabsetzten könnten, da sich die finanzielle Situation des Mieters geändert hat, er doch aber sehr an einer Fortsetzung des Mietvertrages interessiert ist.
Liebe Grüße
Findik

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Reno2212
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#17

15.07.2008, 12:12

Ja, genau so hätte ich es auch gemacht! Gut gelöst..
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