Hab mal wieder ein kleines Problem, und hoffe, mir kann da jemand fix helfen.
Wir haben einen VB aus 2001 in eigener Sache gegen den ehemaligen Mandanten. Als Gläubiger sind eingetragen RA A und RA B, die seinerzeit gemeinsam eine Kanzlei hatten. Der Zusatz "Gesamtgläubiger" fehlt.
Nun ist es so, dass RA B aus der Kanzlei ausgeschieden ist und sich RA A vor nem Jahr mit einer anderen Kanzlei zusammengetan hat, wir sind jetzt ne GbR.
Unseren Pfändungsantrag hat das Gericht jetzt moniert. Wir sollen doch bitte RA B aus dem Titel nehmen, sprich, diesen dahingehend umschreiben lassen.
Jetzt zu meiner Frage: Wie mach ich das, muss ich was bestimmtes beachten, muss ich Kosten beifügen, wenn ja, wieviel und gibt es nicht vielleicht auch einen einfacheren Weg? (z.b. im Namen beider RAs pfänden o. ä., weiter prüft das Gericht ja nicht beim Pfüb...)
Wär echt super, wenn mir jemand nen Tipp geben könnte.
Danke schon mal im Vorraus und sorry für den Monstertext
![Angst ! :angst](./images/smilies/angst.gif)