Wahlanwaltsgebühren Differenz verlangen?
- PeeDee
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1689
- Registriert: 29.01.2007, 17:13
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Troisdorf
Nein, kann man nur, wenn PKH mit Raten gewährt wurde, oder wenn PKH nachträglich aufgehoben wird (z.B. bei einer Abfindung etc.).
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Gegenüber dem Mandanten nicht. Nur wenn PKH mit Raten gewährt wurde, dann gegenüber dem Gericht, das die Raten einzieht. Oder wenn Ihr gewonnen habt und der Gegner Eure Kosten tragen muß, per § 126-Antrag.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 73
- Registriert: 09.07.2007, 19:45
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: ReNoStar
Gegenüber dem Mandanten eigentlich nur, wenn PKH mit Ratenzahlung bewilligt wurde und die 36 Monatsraten oder wie viele das gleich wieder sind den Betrag übersteigen, den die Gebühren mit PKH ausmachen. Wird aber soweit ich weiß vom Gericht eingetrieben und dann ausbezahlt.
Wenn die Kosten dem Gegner auferlegt wurden, machen wir einen KFA mit Wahlanwaltsgebühren minus PKH-Gebühren und einen KFA mit PKH Gebühren machen.
Wenn die Kosten nur die Staatskasse trägt, aber PKH mit Ratenzahlung bewilligt wurde, dann machen wir einen KFA mit den Gebühren ohne PKH und den Gebühren mit PKH nebeneinander.
Wenn die Kosten dem Gegner auferlegt wurden, machen wir einen KFA mit Wahlanwaltsgebühren minus PKH-Gebühren und einen KFA mit PKH Gebühren machen.
Wenn die Kosten nur die Staatskasse trägt, aber PKH mit Ratenzahlung bewilligt wurde, dann machen wir einen KFA mit den Gebühren ohne PKH und den Gebühren mit PKH nebeneinander.
- PeeDee
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1689
- Registriert: 29.01.2007, 17:13
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Troisdorf
Dann die Wahlanwaltsgebühren mit in die PKH-Abrechnung rein und hoffen, das was kommt.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 73
- Registriert: 09.07.2007, 19:45
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: ReNoStar
Dann schaust du, wie viel die PKH Gebühren insgesamt ausmachen. Dann rechnest du 48 Monatsraten (sind nicht 36 sondern 48, hab grad nachgeschaut) x 30,00 EUR. Dann schaust wie viel rauskommt. Wenn es die PKH Gebühren übersteigt, dann bekommt ihr auch noch was von den PKH Gebühren. Das Gericht treibt die Monatsraten so lange ein, bis auch die Wahlanwaltsvergütung gedeckt ist (aber nicht mehr als 48 Monatsraten!). Die Zahlungen gehen also direkt an das Gericht und werden erst auf die PKH Vergütung und dann auf die Wahlanwaltsvergütung angerechnet. Diese Zahlungen bekommt dann der RA. Wenn ihr also nur einen KFA mit PKH ohne Rate gemacht habt, würde ich den ändern in einen KFA mit PKH und Ratenzahlung, also die beiden Gebühren nebeneinander, damit man das mit der Ratenzahlung nicht übersieht.