![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
Forderungsaufstellung erstellen - HILFEEEEEEEEE
Du musst, um den Zahlungseingang auf die Hauptforderung zu verbuchen, entweder g oder g! eingeben (bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaub es ist g!).
- Kasimir1603
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1606
- Registriert: 04.07.2007, 13:29
- Beruf: RA-fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Buchbach
@mel81
ja, dieses Buchungskürzel "G!" sagt zwar aus, dass ein "Zahlungseingang bei RA (§ 366 BGB)" erfolgt ist, aber man kann trotzdem nicht anklicken "und jetzt verrechne mal diese TZ auf eben DIESE Jene welche Hauptsache die der Schuldner bei Zahlung angegeben hat, wenn halt mehrere Hauptsachen vorhanden sind, und nicht auf irgend eine oder gar auf die gesamte. Da fehlt irgendwie ein Fenster was aufgeht, wo man dann anklicken kann, ja genau auf die Hauptsache soll ers verrechnen. *grummel* Blödes Programm![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
ja, dieses Buchungskürzel "G!" sagt zwar aus, dass ein "Zahlungseingang bei RA (§ 366 BGB)" erfolgt ist, aber man kann trotzdem nicht anklicken "und jetzt verrechne mal diese TZ auf eben DIESE Jene welche Hauptsache die der Schuldner bei Zahlung angegeben hat, wenn halt mehrere Hauptsachen vorhanden sind, und nicht auf irgend eine oder gar auf die gesamte. Da fehlt irgendwie ein Fenster was aufgeht, wo man dann anklicken kann, ja genau auf die Hauptsache soll ers verrechnen. *grummel* Blödes Programm
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
![Bild](http://www.ticker.7910.org/an1cRiE0g410002MDAwMHwwMDAwMTExZGF8YmlzIFdlaWhuYWNodGVu.gif)
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
![Bild](http://www.ticker.7910.org/an1cRiE0g410002MDAwMHwwMDAwMTExZGF8YmlzIFdlaWhuYWNodGVu.gif)
- petramaus
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 868
- Registriert: 17.10.2007, 21:29
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Aschaffenburg
- Kontaktdaten:
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
Schon blöd nicht die Zahlungen des Schuldners auf bestimmte Hauptsachen verbuchen zu können
![Bild](http://www.cosgan.de/images/kao/figuren/g060.gif)
______________________________________________
Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
ich komm gerade nicht so ganz mit.
warum ist es so wichtig die zahlung auf eine bestimmte rechnung zu buchen? ist diese rechnungsforderung durch die zahlung völlig ausgeglich? wenn ja, warum schreibst du dann diese forderung + zahlung überhaupt mit ins FO-Kto? Wenn es nur um Zinsen geht, dann rechne diese doch aus und nehm se als Hauptforderung auf.
warum ist es so wichtig die zahlung auf eine bestimmte rechnung zu buchen? ist diese rechnungsforderung durch die zahlung völlig ausgeglich? wenn ja, warum schreibst du dann diese forderung + zahlung überhaupt mit ins FO-Kto? Wenn es nur um Zinsen geht, dann rechne diese doch aus und nehm se als Hauptforderung auf.
[url=http://daisypath.com][img]http://da.daisypath.com/dqYUp1/.png[/img][/url]
- Kasimir1603
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1606
- Registriert: 04.07.2007, 13:29
- Beruf: RA-fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Buchbach
Es geht expliziet um Teilzahlungen auf eine Hauptforderung. Und eigentlich wäre es ja korrekt, wenn der Schuldner eine Übersicht bekommt, wo er genau sieht, aha das waren die RE die zu zahlen waren, die TZ habe ich geleistet auf diese Rechnung, somit sind noch offen ... ! Würde ich als SChuldner auch verlangen, eine korrekte, für mich nachvollziehbare Aufstellung mit allem drum und dran, wo ich die Zahlen auch mit meinen Unterlagen abgleichen kann. Sonst hat ein Foko keinen Sinn - meine Meinung.
Und bei TZ ist halt bei Annotext das Problem, dass es nicht wunschgemäß verbucht bei mehreren Hauptforderungen. Man muss dann die betreffende HF komplett rausnehmen, die reduzierte HF (aufgrund TZ) nachbuchen und die Zinsen ebenfalls separat erfassen. Ist doch voll doofi.
Und bei TZ ist halt bei Annotext das Problem, dass es nicht wunschgemäß verbucht bei mehreren Hauptforderungen. Man muss dann die betreffende HF komplett rausnehmen, die reduzierte HF (aufgrund TZ) nachbuchen und die Zinsen ebenfalls separat erfassen. Ist doch voll doofi.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
![Bild](http://www.ticker.7910.org/an1cRiE0g410002MDAwMHwwMDAwMTExZGF8YmlzIFdlaWhuYWNodGVu.gif)
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
![Bild](http://www.ticker.7910.org/an1cRiE0g410002MDAwMHwwMDAwMTExZGF8YmlzIFdlaWhuYWNodGVu.gif)
- Kasimir1603
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1606
- Registriert: 04.07.2007, 13:29
- Beruf: RA-fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Buchbach
Acha Blub, wenn der Schuldner bei seiner Zahlung genau angibt, RE Nr. soundso vom ... Az. ... dann MUSS man die Zahlung auf diese RE buchen. Du darfst wenn eine Tilgungsbestimmung vorhanden ist nicht einfach irgendwohin buchen, weil durch die Zahlung evtl. gleich zwei kleinere RE getilgt wären, aber bei der die er angegeben hat evtl. noch ein Restbetrag offen wäre. Darst Du nicht. Bei Tilgungsbestimmung immer genau die RE hernehmen bzw. bebuchen, die der SC angegeben hat.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
![Bild](http://www.ticker.7910.org/an1cRiE0g410002MDAwMHwwMDAwMTExZGF8YmlzIFdlaWhuYWNodGVu.gif)
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
![Bild](http://www.ticker.7910.org/an1cRiE0g410002MDAwMHwwMDAwMTExZGF8YmlzIFdlaWhuYWNodGVu.gif)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 6
- Registriert: 10.08.2011, 22:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: a-jur
brauche Hilfe, kann das ZV-Software Geld her V5.53 nicht öffnen, könnt ih rmir helfen woran es liegt, bin nämlich seit heute neu hier und brauche aber dringend eine Software um Fo.aufstellungen zu erstellen, geht über ajur nicht, ohne zu buchen, soll auch nichts kosten, wenn möglich