Hi Leute,
ich habe folgendes Problem!! Ich schreibe in naher Zukunft mal wieder eine Rewi-Klausur und wie immer verstehe ich echt gar nichts!!
Es sind folgende Themen:
- Sicherungsübereignung
- Kreditsicherung
- Forderungsabtretung
- Bürgschaft
Wer kann mir helfen, wie diese vier Themen verstehe. Unsere Lehrerin gestaltet den Unterricht so was von trocken und langweilig, dass man wirklich keine Ahnung hat wo von sie spricht.
Es wäre wirklich toll wenn mir irgend jemand irgendwie helfen könnte!
Weiß nicht was ich sonst machen soll!
Vielen lieben Dank
die Lilli
Hilfe ReWi-Klausur
ich hoffe, dass dir hier jemand helfen kann, aber guck doch zusätzlich mal hier
http://www.rfwforum.de
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- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 08.06.2007, 11:33
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- Wohnort: Baden-Württemberg
Also, ich hatte die Themen eigentlich ganz verstanden in der Schule, aber ich hab keine Ahnung wie ich dir helfen soll. Meine Unterlagen hab ich momentan auch nicht zu Hause (hat sich jemand ausgeliehen).
Aber ich drück dir auf jeden Fall schon mal die Daumen!
Aber ich drück dir auf jeden Fall schon mal die Daumen!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Sicherungsübereignung:
Bei der kreditfinanzierten Beschaffung eines Kraftfahrzeugs kann der Kreditnehmer das Fahrzeug benutzen, während die kreditgewährende Bank treuhänderisch Eigentümerin des Fahrzeugs ist. Als Nachweis der Eigentümereigenschaft erhält die Bank den Kfz-Brief.
Bürgschaft:
Sie dient der Absicherung eines Schuldverhältnisses. Es liegt ein 3-Personen-Verhältnis vor: Der Bürge steht dem Gläubiger dafür ein, dass dessen Schuldner seine Verbindlichkeiten auch erfüllt.
Bei der kreditfinanzierten Beschaffung eines Kraftfahrzeugs kann der Kreditnehmer das Fahrzeug benutzen, während die kreditgewährende Bank treuhänderisch Eigentümerin des Fahrzeugs ist. Als Nachweis der Eigentümereigenschaft erhält die Bank den Kfz-Brief.
Bürgschaft:
Sie dient der Absicherung eines Schuldverhältnisses. Es liegt ein 3-Personen-Verhältnis vor: Der Bürge steht dem Gläubiger dafür ein, dass dessen Schuldner seine Verbindlichkeiten auch erfüllt.
Hallo Lilli
Forderungsabtretung:
Stell dir vor, du hast Geld von deiner Freundin Anja zu bekommen.
Deine Freundin Beate wiederum hat Geld von dir zu bekommen.
Jetzt kannst du deine Forderung an Anja (was Anja dir schuldet) an Beate abtreten. Das bedeutet, daß Beate direkt - ohne Umweg über dich - ihr Geld, das sie von dir zu bekommen hat, von Anja verlangen kann.
Das ist eine Abtretung. Und wenn ihr darüber einen schriftlichen Vertrag schließt, ist das die Abtretungserklärung.
Forderungsabtretung:
Stell dir vor, du hast Geld von deiner Freundin Anja zu bekommen.
Deine Freundin Beate wiederum hat Geld von dir zu bekommen.
Jetzt kannst du deine Forderung an Anja (was Anja dir schuldet) an Beate abtreten. Das bedeutet, daß Beate direkt - ohne Umweg über dich - ihr Geld, das sie von dir zu bekommen hat, von Anja verlangen kann.
Das ist eine Abtretung. Und wenn ihr darüber einen schriftlichen Vertrag schließt, ist das die Abtretungserklärung.
- sunshine24
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Bei der Forderungsabtretung (auch Zession genannt) gibt es aber auch noch verschiedene Arten (weiß nicht inwieweit ihr das durchgenommen habt). Genau wie bei der Bürgschaft, da gibt es auch noch die selbstschuldnerische Bürgschaft ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
http://www.rechtswoerterbuch.de/rw/start.asp
http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite
einfach hier mal bischen nachschlagen und stöbern findest bestimmt ganz gute Beiträge dazu entweder da oder sonst halt googeln. Habt doch bestimmt auch Lehrbücher. Ist dann auch einfacher zu antworten wenn du konkrete Frage hast, was du z. b. nicht verstehst.
lg
blacky
http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite
einfach hier mal bischen nachschlagen und stöbern findest bestimmt ganz gute Beiträge dazu entweder da oder sonst halt googeln. Habt doch bestimmt auch Lehrbücher. Ist dann auch einfacher zu antworten wenn du konkrete Frage hast, was du z. b. nicht verstehst.
lg
blacky