Erst jetzt gesehen.
Es gibt in JEDER Instanz die Pauschale. Das Vorverfahren (Ermittlungsverfahren) zählt aber nicht als Instanz, sondern gehört praktisch zum 1. Rechtszug, deshalb für beides zusammen nur eine Pauschale. Für Berufung und Revision gibts die Pauschale jeweils extra, und wenn in der Revision zurückverwiesen wird, handelt es sich danach wieder um eine neue Instanz, für die die Pauschale gesondert entsteht.
Zu @Sonnenblume: Die RechtsmittelEINLEGUNG gehört für den Verteidiger der Vorinstanz noch nicht zur neuen Instanz, wenn er aber darüber hinaus auch im Rechtsmittelverfahren tätig wird, dann kriegt er dafür auch wieder die Pauschale.
Telekommunikautionspauschale in Straf- und Bußgeldsachen
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Also ab der Begründung?
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Genau. Dann ist er auch in der RM-Instanz Verteidiger, dann fällt die Verfahrensgebühr an und damit auch die Pauschale. Muss aber auch nicht zwingend die Begründung sein - macht man ja z.b. bei Berufung eher selten - sondern jede Tätigkeit, die über die RM-Einlegung hinausgeht. Rücknahme der Berufung reicht da auch
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Bitte!