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Josie
- Forenfachkraft
- Beiträge: 216
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- Wohnort: Herne
#1
11.06.2008, 16:45
Ich soll den PKW des Schuldners pfänden (ersichtlich aus der e. V.). Die Suchfunktion ergab das es eigentlich ein normaler ZV- Auftrag ist. So jetzt weiß ich nicht mehr weiter. Sollte ich nicht einen normalen Pfüb machen?
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Illle
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 44
- Registriert: 30.05.2008, 18:32
#2
11.06.2008, 16:52
Wieso einen Pfüb?
Die Vollstreckung in einen Pkw ist eine normale Herausgabevollstreckung. Da ist der Gerichtsvollzieher für zuständig, also: ZV-Auftrag