Frage zur Abrechnung einer Unterhaltssache

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KatharinaW
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#1

07.11.2006, 19:30

Kann ich die Einigungsgebühr bei einer Rechnung mit angeben ioder entfällt diese Gebühr in Unterhaltssachen.

Weil in einem Buch habe ich gelesen, dass diese Gebühr allgemein für Familiensachen nicht anfällt!

Hoffe ihr könnt mir helfen.

LG Katharina
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idefix
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#2

08.11.2006, 22:18

Wie hat denn die Einigung ausgesehen? Bei Unterhaltssachen gibt es doch klare Richtlinien wonach er sich bestimmt und wie hoch er sein soll.

Eine Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit über ein Rechtsverhältnis beigelegt wird.

Ich denke, dass dies bei einer Unterhaltssache rausfällt. Vielleicht gibt es ja andere Meinungen, aber ich würde keine Eingigungsgebühr ansetzen.
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#3

09.11.2006, 08:01

Ich denke, dass kommt ganz auf den Sachverhalt an?! Ich hab das wohl schon angesetzt und sogar von der Gerichtskasse erstattet bekommen! Dann kann das grundsätzlich wohl anfallen.
Gruß, Manu
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Gast

#4

09.11.2006, 08:52

heyhey...also soweit ich weiß ist es bei ehescheidungssachen so, dass eine einigungsgebühr nicht anfällt! vielleicht bringst du das durcheinander? so an sich hab ich schon des öfteren in unterhaltssachen ne einigungsgebühr abgerechnet (bei beratungshilfeabrechnungen und so)! diese wurde auch immer erstattet von der gerichtskasse!!
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