Hallo ihr Lieben,
ich bin gerade mit einer Abrechnung in der Zwangsvollstreckung etwas überfordert.
Wir haben VZV an drei Drittschuldner (Bank und 2 Arbeitgeber) geschickt. Pfüb wurde nicht gemacht, da Schuldner in Insolvenz gegangen ist. Ich soll jetzt abrechnen.
Meine Abrechnung wäre jetzt:
0,3 VG nach 3309
Auslagen
Ust
Ich stolpere nun etwas über die drei Drittschuldner. Ich kann doch sicherlich nicht 3 Gebühren abrechnen, da wir auch drei Drittschuldner benannt haben, oder?
Sehe ich das so richtig, dass nur eine Gebühr anfällt?
LG darkangel