Blöde Frage zur Abrechnung VZV

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darkangel
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#1

03.06.2008, 09:47

Hallo ihr Lieben,

ich bin gerade mit einer Abrechnung in der Zwangsvollstreckung etwas überfordert. :oops:

Wir haben VZV an drei Drittschuldner (Bank und 2 Arbeitgeber) geschickt. Pfüb wurde nicht gemacht, da Schuldner in Insolvenz gegangen ist. Ich soll jetzt abrechnen.

Meine Abrechnung wäre jetzt:

0,3 VG nach 3309
Auslagen
Ust

Ich stolpere nun etwas über die drei Drittschuldner. Ich kann doch sicherlich nicht 3 Gebühren abrechnen, da wir auch drei Drittschuldner benannt haben, oder?

Sehe ich das so richtig, dass nur eine Gebühr anfällt?

LG darkangel
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LuzZi
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#2

03.06.2008, 10:00

Meiner Meinung nach siehst du das richtig.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Gast

#3

03.06.2008, 10:04

meines Erachtens nach ebenso!
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puppa2402
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#4

03.06.2008, 10:07

:zustimm

Liebe Grüße
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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blackswan

#5

03.06.2008, 10:22

:zustimm

außerdem gibt es keine blöde Fragen, nur blöde Anworten :klugscheiss
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darkangel
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#6

03.06.2008, 10:51

Danke vielmals...

:pcwink
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