Was darf man benutzen in der Abschlußprüfung?

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Gast

#41

03.10.2006, 18:26

nee, nicht in der zwischenprüfung. so wurde uns gesagt
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Jennifer
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#42

03.10.2006, 19:41

Bei uns doch auch, aber das Thema heißt ja ABSCHLUSS Prüfung... :wink:
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
DieGelehrteBegleiterin

#43

10.10.2006, 13:38

Pepsi hat geschrieben:
DieGelehrteBegleiterin hat geschrieben:Also...

ein tipp, den mir einer meiner Lehrer gab :
"Nehmen Sie alles mögliche mit und fragen Sie erst garnicht, ob dies oder jenes benutzt werden darf!"

So werde ich das auch machen!

Am Ende des Jahres....am 05.12. und 06.12.....nehme ich die aktuellsten Gesetzestexte neben meinem schwarzen Zivilrecht mit!

:arrow: Neues RVG
:arrow: Schönfelder
:arrow: Satarius
- - - damit würde ich die wichtigsten Punkte abdecken können!
:arrow: Neues RVG-Büchlein - ohne Kommentare etc, nur der übersichtlichkeithalber
diese Aussage auf andere Kammern zu legen, ist definitiv falsch.. es soll ja sogar Kammern geben wo man noch nicht mal Gesetze mit in die Prüfung nehmen darf, wobei ich nach wie vor behaupte, das das erstens nicht sinn und zweck der übung ist und zweitens es wohl kaum so in der Ausbildungsordnung (oder wo auch immer) steht..

wir durften nur den Schönfelder, n Stift, n Lineal, und n Taschenrechner mitnehmen, das war so festgelegt und daran gabs nicht zu rütteln.. bei anderen wiederum ist das anders, die dürfen z.B. auch die kleinen Beckschen Texte mitnehmen.. (Schönfelder finde ich auch sinnvoller, denn manchmal findet man auch in Gesetzen was, die man vorher noch nie gelesen hatte..)
bzgl. meiner Aussage kann die Saegref in NRW angesprochen werden!

das Beste dieses Jahr fand ich mit der aktuellen Rechtssprechung!

da könnt mir der Kragen platzen!!!!!
Gast

#44

23.10.2006, 12:24

Ihr macht mir echt Angst, ich schreibe auch die Prüfung 2007 und bekomme gerade richtig Panik, in der Zwischenprüfung durften wir alles benutzen an Gesetzestexten was die Tasche tragen konnte und ich habe vorher noch nicht gehört, dass man Gesetze nicht benuzten darf, vorallem da wir sehr viel zitieren mussten. Das wäre echt hart, das alles auswendig zu wissen. (Bei mir ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt zuständig) *angsthab*
Sabrina86
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#45

02.11.2006, 19:38

Hallo,
also ich bin auch aus Rheinland-Pfalz und bei uns war es in der Zwischenprüfung schon so, dass wir den Schönfelder benutzen durften. Wer wollte konnte auch das Ergänzungsband noch benutzen, war aber unnötig.

Bei der Abschlussprüfung dürfte das nicht anders sein.

Liebe Grüße aus Ludwigshafen

Sabrina
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wifey
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#46

02.11.2006, 20:18

kleines, keine Angst, ich kenne keinen RA, der die Gesetze auswendig kennt.
Normalerweise sollte der Schönfelder auch in der Abschlussprüfung reichen. Kannst ja - bevor Du zu nervös wirst - bei der RAK FFM anrufen und nachfragen, was erlaubt ist
Viele Grüße

ich
Gast

#47

03.11.2006, 09:47

:wink: Habe ich schon und die sagen, dass auf jeden Fall Schönfelder erlaubt ist, aber die anderen wissen die noch nicht genau....

Hoffe, dass wir auch wieder einen kleinen Kalender bentzen dürfen und Zinstage zu zählen etc. (war bei der Zwischenprüfung so)

Der Satorius.... nee das wäre echt frech den benutzen zu wollen, dann kann man gleich die Schulbücher mitnehmen.
Gast

#48

03.11.2006, 13:49

Also ich hab 2005 meine Abschlussprüfung in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) gemacht und wir durften für die Prüfungen benutzen:

- Schönfelder und Ergänzungsband
- Taschenrechner
- Kalender
- und natürlich Stifte etc.

Gruß Stefanie
Mondelfin

#49

03.11.2006, 14:05

Ich hab meine Abschlußprüfung 2003 in Köln gemacht. Wir konnten die Gesetzestexte von Beck-Texte benutzen, Taschenrechner und natürlich Stifte. Oh, und die Nervennahrung nicht zu vergessen :wink:

Wenn eine Frage war, wo man ein Datum ausrechnen mußte, war der Kalender dabei. Eigene Kalender durfte man nicht benutzen
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