Durchgefallen

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Gast

#21

27.05.2008, 17:38

StineP hat geschrieben:Bei uns war das irgendwie wirklich fies.

2 Teile:

Einen Fließtext abschreiben, formatieren, 3 Fehler finden.

2. Teil:

Aufgabentext mit Sachverhalt. Daraus eine Drittwiderspruchsklage selber schreiben. Also, komplett selber schreiben. Gericht rausfinden, Anlagen bedenken und einfügen und und und... Also das fand ich wirklich anspruchsvoll.......
Joa so ähnlich war das bei uns auch... halt nur statt Drittwiderspruchsklage ne normale Klage... Aber fand ich jetzt net so schlimm.. Das formuliert man ja jeden Tag auf Arbeit, und Gericht und Streitwert finden ist ja auch nicht sooo ein Problem.... Find ich jedenfalls
Xuka
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#22

27.05.2008, 18:59

Wir mussten in TV (und auch allgemein in der schulischen Ausbildung) keine Schriftsätze, Klagen etc. entwerfen, was ich aus heutiger Sicht sehr schade finde. Die TV-Prüfung bestand bei uns auch nur aus Abtippen, Grafik einfügen, Tabellen einfügen und einen Flyer selbst entwerfen. War also nicht gerade der Burner...
StineP

#23

27.05.2008, 19:32

Joa so ähnlich war das bei uns auch... halt nur statt Drittwiderspruchsklage ne normale Klage... Aber fand ich jetzt net so schlimm.. Das formuliert man ja jeden Tag auf Arbeit, und Gericht und Streitwert finden ist ja auch nicht sooo ein Problem.... Find ich jedenfalls

Ne Klage wäre auch kein Problem gewesen.

Ich hab außer in der Schule in meinem Leben noch keine Drittwiderspruchsklage geschrieben. .. da muss man einiges beachten - besonders, wenn man keine übung hat.
xXCharlyXx
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#24

28.05.2008, 09:34

StineP hat geschrieben:Ne Klage wäre auch kein Problem gewesen.

Ich hab außer in der Schule in meinem Leben noch keine Drittwiderspruchsklage geschrieben. .. da muss man einiges beachten - besonders, wenn man keine übung hat.
Also für mich ist das so gut wie das selbe.

Nur die Überschrift muss halt "Drittwiderspruchsklage" heißen und die Anträge müssen ein bisschen umgeändert werden.

Also sooooo schlimm fand ich persönlich das nicht...
BieneMaja

#25

28.05.2008, 11:16

2005 hatten wir auch eine Wiederholerin in der Klasse, die nur in TV durchgefallen war, in allen anderen Fächern hat sie nicht schlechter als gut bestanden.
Die schriftliche Prüfung musste sie nur in TV wiederholen, allerdings konnte in der mündichen Prüfung jedes Fach abgefragt werden, was für sie hieß, eben doch für alle Fächer nochmal lernen zu müssen ...
In NRW waren damals 180 Anschläge Mindestvorausseztung, wobei der "Anschlägetest" gesondert durchgefuhrt wurde und nicht in der Prüfung. In der Prüfung war formatieren und Klage schreiben dran (was im Unterricht ausführlich geübt wurde ... *grins*)
Gast

#26

28.05.2008, 13:19

Ich hatte im Dezember 2007 meine Abschlussprüfung.. In TV mussten wir nur einen Text abschreiben und dann nach der Autorenkontrolle korrigieren und entweder eine Klage oder Aufforderungsschreiben entwerfen. Fands sehr leicht, glatte 1 bekommen *freu hehe
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